Vorlage - OD-2024-012

 
 
Betreff: Sichere Querung in Oderberg, Neuendorf (B158) Höhe Haus-Nr. 22
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:122.30.01.011-052/007
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
20.03.2024 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   
Anlagen:
24-02-28 Lageplan FGÜ

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Beantragung einer sicheren Querung in Form eines Fußngerüberweges in der Ortslage „Neuendorf“ (B158) im Bereich der Hausnummer 22. Der Amtsdirektor wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.

 


Sachverhalt:

 

Durch die Stadt Oderberg hren mehrere verkehrsbedeutende Landes- und Bundesstraßen wie u. a. die B158. Diese Straße nimmt den überörtlichen Verkehr auf und ist folglich stark frequentiert. Im Bereich der Ortslage „Neuendorf“ sind in Höhe der Hausnummer 22 Bushaltestellen vorhanden. Diese Haltestellen können über einen beidseitigen Gehweg erreicht werden.

 

Vor allem ältere Einwohnerinnen und Einwohner sowie zahlreiche Schulkinder müssen die Fahrbahn queren. Die Bushaltestellen in diesem Bereich werden von den Schulkindern täglich (Mo.-Fr.) genutzt. Die Querung der B158 ist mind. einmal am Tag notwendig. Auch außerhalb der Schulzeiten muss die Bundesstraße gequert werden. Auch für ältere Personen ist die Querung der vielbefahrenen Straße oft ein großes Hindernis. Abhilfe könnte die Einrichtung einer sicheren Querung in Form eines Fußngerüberweges (FGÜ) schaffen. Im Stadtzentrum (Kreuzung Berliner Straße sowie Kreuzung Straße der Jugend) stehen Lichtsignalanlagen (LSA) als Querungshilfe zur Verfügung.

 

Die Errichtung einer sicheren Querung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Es sind folgende Voraussetzungen für einen FGÜ zu erfüllen:

 

  • Innerhalb geschlossener Ortschaften
  • Zulässige Höchstgeschwindigkeit max. 50 km/h
  • Gehweg auf beiden Fahrbahnseiten oder ein weiterführender Fußweg
  • FGÜ soll in Gehrichtung der zu Fuß Gehenden liegen
  • Frühzeitige Erkennbarkeit und gute Sichtbeziehungen zwischen zu Fuß Gehenden und Fahrzeugführenden (Erkennbarkeit FGÜ 100 m; Sichtweite von und auf Personen 50 m)
  • Verkehrsstärken in Spitzenzeiten mind. 200-300 Kfz/h bei 50-100/h Fußngerquerungen
  • FGÜ sind behindertengerecht auszugestalten
  • Dauerhafte Beleuchtung des FGÜ; Lichtfarbe soll sich von der vorhandenen Beleuchtung abheben

 

r die Einrichtung eines FGÜ ist eine verkehrsrechtliche Anordnung (VAO) der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim (SVB) notwendig. Die SVB prüft auf Antrag die Voraussetzungen und Notwendigkeiten des FGÜ.

 

 

 

Die Einrichtung und Unterhaltung des FGÜ ist durch den Träger der Straßenbaulast vorzunehmen. Für B158 ist dies der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (LS Bbg). Die Markierung des FGÜ und die Aufstellung der Verkehrszeichen sind nach Anordnung durch den LS Bbg. vorzunehmen.

 

Die Beleuchtung und die baulichen Voraussetzungen an den Gehwegen sind durch die Stadt Oderberg zu realisieren. Die Kosten dafür sind aktuell noch nicht abschätzbar und werden in einem gesonderten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt. Wird die Beantragung des FGÜ durch die Stadt Oderberg beschlossen, der Antrag durch den LS Bbg befürwortet und letztendlich durch die SVB angeordnet, sind die in der VAO festgelegten baulichen Voraussetzungen (Beleuchtung, Anpassungen am Gehweg) durch die Stadt Oderberg umzusetzen.

 

 

Einschätzung der Verwaltung:

Aus Sicht der Verwaltung sind die Voraussetzungen zur Einrichtung eines FGÜ in der Ortslage Neuendorf“ an der B158 nicht gegeben. Zwar werden die mind. Verkehrsstärken an Kraftfahrzeugen erreicht, jedoch ist zu bezweifeln, dass die Mindestanzahl an Fußngerquerungen (50-100 pro Stunden) erreicht wird. Dennoch wird die Einrichtung befürwortet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 24-02-28 Lageplan FGÜ (2285 KB)