Vorlage - CH-2024-013
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Die Gemeindevertretung Chorin stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung mit der 50Hertz Transmission GmbH über eine Ausgleichszahlung im Nachgang zum bereits erfolgten Neubau einer 380 kV-Leitung in den Gemarkungen des Choriner Gemeindegebiets und den dadurch entstandenen Beeinträchtigungen zu. Die Vereinbarung ist Anlage zu diesem Beschluss.
Sachverhalt:
Durch den Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH wird mit der sogenannten Uckermarkleitung der Ersatzneubau einer bestehenden Hochspannungsleitung von Bertikow bei Prenzlau nach Neuenhagen bei Berlin realisiert. Die Uckermarkleitung ist 115 km lang und wird die Umspannwerke Bertikow bei Prenzlau, Vierraden bei Schwedt und Neuenhagen im Norden Berlins miteinander verbinden.
Die Baumaßnahmen auf dem Gebiet der Gemeinde Chorin sind weitestgehend abgeschlossen. Im Zuge der Durchführung dieser Maßnahmen kam es jedoch, trotz aller Vorsichtsmaßnahmen, auch zu Beeinträchtigungen und übermäßigen Belastungen des gemeindlichen Wegenetzes. Auch musste Straßenbegleitgrün in einigen Bereichen massiv zurückgeschnitten werden, um die ungehinderte Durchfahrt für Baufahrzeuge gewährleisten zu können. Der Übertragungsnetzbetreiber ist bereit sich gegenüber der Gemeinde Chorin zu einer Ausgleichszahlung in Höhe von 358.425 € zu verpflichten, die nach der tatsächlichen Inbetriebnahme der 380-kV- Leitung fällig wird. Dies wäre voraussichtlich im 2. Quartal 2024. Die Verwendung der Ausgleichszahlung durch die Gemeinde Chorin unterliegt keiner Zweckbindung, so dass hierüber frei verfügt werden kann.
Voraussetzung für die Zahlung ist der Abschluss der als Anlage beigefügten Vereinbarung und der Nachweis, dass die Vereinbarung gegenüber der Kommunalaufsichtsbehörde angezeigt worden ist.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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