Vorlage - CH-2024-013

 
 
Betreff: Abschluss einer Vereinbarung über eine Ausgleichszahlung im Rahmen des 380kV-Leitungsneubaus Bertikow-Neuenhagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Vorberatung
12.03.2024 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Entwicklungsausschuss Chorin Vorberatung
13.03.2024 
Entwicklungsausschuss Chorin    
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
25.04.2024 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen     
Anlagen:
58--ENTWURF_Vereinbarung_Ausgleichszahlungen_Chorin

Die Gemeindevertretung Chorin stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung mit der 50Hertz Transmission GmbH über eine Ausgleichszahlung im Nachgang zum bereits erfolgten Neubau einer 380 kV-Leitung in den Gemarkungen des Choriner Gemeindegebiets und den dadurch entstandenen Beeinträchtigungen zu. Die Vereinbarung ist Anlage zu diesem Beschluss.

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Durch den Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH wird mit der sogenannten Uckermarkleitung der Ersatzneubau einer bestehenden Hochspannungsleitung von Bertikow bei Prenzlau nach Neuenhagen bei Berlin realisiert. Die Uckermarkleitung ist 115 km lang und wird die Umspannwerke Bertikow bei Prenzlau, Vierraden bei Schwedt und Neuenhagen im Norden Berlins miteinander verbinden.

 

Die Baumnahmen auf dem Gebiet der Gemeinde Chorin sind weitestgehend abgeschlossen. Im Zuge der Durchführung dieser Maßnahmen kam es jedoch, trotz aller Vorsichtsmaßnahmen, auch zu Beeinträchtigungen und übermäßigen Belastungen des gemeindlichen Wegenetzes. Auch musste Straßenbegleitgrün in einigen Bereichen massiv zurückgeschnitten werden, um die ungehinderte Durchfahrt für Baufahrzeuge gewährleisten zu können.

Der Übertragungsnetzbetreiber ist bereit sich gegenüber der Gemeinde Chorin zu einer Ausgleichszahlung in Höhe von 358.425 € zu verpflichten, die nach der tatsächlichen Inbetriebnahme der 380-kV- Leitung fällig wird. Dies wäre voraussichtlich im 2. Quartal 2024. Die Verwendung der Ausgleichszahlung durch die Gemeinde Chorin unterliegt keiner Zweckbindung, so dass hierüber frei verfügt werden kann.

 

Voraussetzung für die Zahlung ist der Abschluss der als Anlage beigefügten Vereinbarung und der Nachweis, dass die Vereinbarung gegenüber der Kommunalaufsichtsbehörde angezeigt worden ist.

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2024

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

358.425,00 Euro

1120201-30601-4461010

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

358.425,00 Euro

1120201-30601-6461010

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 58--ENTWURF_Vereinbarung_Ausgleichszahlungen_Chorin (168 KB)