Vorlage - OD-008/2015 IV
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Problemdarstellung/Sachverhalt:
Der Landkreis Barnim hat mit Schreiben vom 30.10.2014 seine Absicht mitgeteilt, dass die Stadt Oderberg die Aufhebung der Entschädigungssatzung bis zum 30.12.2014 zu beschließen habe, andernfalls wird Ersatzvornahme angedroht. In dem Schreiben wird in Form einer Anhörung Gelegenheit gegeben, sich zur beabsichtigten Entscheidung bis zum 01.12.2014 zu äußern (Anlage 1).
Seitens des Amtes wurde aufgrund der Kurzfristigkeit mehrfach um Fristverlängerung gebeten, diesem wurde letztmalig bis 20.02.2015 stattgegeben (beantragt wurde bis 31.03.2015). Die Amtsverwaltung hat im Laufe des Verfahrens die Rechtanwaltskanzlei Zarzycki & Hornauf, Frankfurt (Oder), kontaktiert, die die Stadt Oderberg bereits im Rechtsstreit um die Entschädigungssatzung 2002 beauftragt hatte.
Die Stellungnahme wurde am 19.02.2015 (vorab per Telefax) versandt (Anlage 2). Dieser Stellungnahme wurden der Datenerhebungsbogen zur Aufwandsermittlung (Anlage 3) und die Auswertung der Datenerhebung (Anlage 4) beigefügt.
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