Vorlage - CH-2024-014
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, unter Vorbehalt der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Chorin, die vollständige Übertragung noch offener Mittel der Ortsteilbudgets aus dem Haushaltsjahr 2023 in das Haushaltsjahr 2024 gemäß Anlage 1. Sachverhalt:
Der Finanz- und Sozialausschuss der Gemeinde Chorin hat in seiner Sitzung am 14. November 2023 der Übertragbarkeit von Haushaltsermächtigungen der Ortsteilbudgets beraten.
Es wurde verdeutlicht, dass den Ortsteilen der Gemeinde Chorin eine vollständige Verwendung der Mittel im Haushaltsjahr 2023 aus verschiedenen Gründen nicht mehr möglich ist, jedoch für das Jahre 2024 zahlreiche Vorhaben in den Ortsteilen auf den Weg gebracht werden sollen.
Darüber hinaus wurden die für die Ortsteile Golzow und Serwest aus dem Haushaltsjahr 2022 zweckgebundenen Mittel noch nicht verwendet.
Gemeinsam mit den Ortsvorstehern der Gemeinde Chorin wurde durch die Verwaltung eine Übersicht (vgl. Anlage 1) zur Beschlussfassung erarbeitet.
Hinweis der Verwaltung:
Unter Angabe einer Zweckbindung ist die vollständige Übertragung noch offener Mittel aus dem Haushaltsjahr 2023 in das Haushaltsjahr 2024 vertretbar.
Der Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit ist auch für die Ortsteilbudgets anzuwenden und daher sollte die Übertragbarkeit der Ortsteilbudgets eine Ausnahme bleiben.
Da die Zweckbindung der Mittel aus dem Haushaltsjahr 2022 für die Ortsteile Golzow und Serwest investiver Natur ist, ist eine nochmalige Übertragung der in das Haushaltsjahr 2024 grundsätzlich möglich.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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