Vorlage - OD-2024-017
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg genehmigt unter Vorbehalt der Gewährung einer Zuwendung des MWFK die energetische Optimierung des Museumsgebäudes des Binnenschifffahrts-Museum Oderberg e.V. und gewährt einen Zuschuss an den Förderverein Binnenschifffahrts-Museum e. V. in Höhe von 499,80 Euro für die statische Überprüfung der vorhandenen Dachkonstruktion des Museum Oderberg.
Sachverhalt:
Der Förderverein Binnenschifffahrts-Museum Oderberg e. V. beabsichtigt die energetische Optimierung des Museums in Oderberg.
Zur Bewältigung der außergewöhnlichen Notsituation verabschiedete der Landtag im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2023/2024 das sogenannte Brandenburg-Paket, dessen Ziel es ist, den aktuellen Krisen eine nachhaltige Entlastungswirkung über einen längeren Zeitraum hinweg entgegenzusetzen. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) finanziert aus diesen Mitteln u.a. ein Förderprogramm von Energieeffizienzmaßnahmen im Kulturbereich mit folgenden Schwerpunkten:
Der Förderverein Binnenschifffahrts-Museum Oderberg e. V. hat mit Datum vom 15. Mai 2023 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für eine Energieberatung gestellt und Fördermittel in Höhe von 2.842,00 Euro erhalten. Das Energie- und Bautechnikbüro Barnim, Steven Hochwald, wurde beauftragt und hat eine entsprechende Begutachtung des Museumsgebäudes in Oderberg und im Ergebnis dieser eine Variantenbetrachtung zur energetischen Optimierung der Anlagentechnik vorgenommen.
Der Bedarf an Strom liegt im Jahresmittel bei ca. 3.500 KW/h. Dessen Deckung aus der geplanten PV-Anlage würde bei ca. 60 % liegen. Da mittelfristig die Verfügbarkeit von fossilen Brennstoffen eingeschränkt sein wird, ist die künftige Einbindung einer Luftwärmepumpe plus weiterer kleinerer Optimierungen an der Anlagentechnik erforderlich, um dann zusätzlich eine Photovoltaikanlage darzustellen. Aus der Sicht der Wirtschaftlichkeit und in Anbetracht der ab 2024 in Aussicht stehenden Fördermittel für den Austausch einer fossilen Heizungsanlage erscheint laut Sachverständigen, dies sehr zukunftsorientiert zu sein.
Bis zum 31. März 2024 ist der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Maßnahme (Investition) zu stellen. Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form einer Vollfinanzierung für juristische Personen des privaten Rechts, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen. Der mögliche Förderumfang ist für bauliche Maßnahmen bis grundsätzlich bis zu 500.000,00 Euro je Einzelmaßnahme möglich. Die Maßnahme ist bis spätestens 31. Dezember 2024 durchzuführen.
Hinweis der Verwaltung:
Die Installation einer PV-Anlage hat zur Folge, dass zusätzliches Gewicht auf dem Dach und dem gesamten Gebäude lastet. Gerade bei älteren Gebäuden muss überprüft werden, ob die Konstruktion den zusätzlichen Lasten standhält. Dazu kommen weitere Flächenlasten durch Wind und Schnee, die das Bauwerk aushalten muss. Daher war eine Prüfung durch das Ingenieurbüro für Bauplanung, Dipl.-Ing. Frank Schwoch, für die statische Eignung des Gebäudes erforderlich.
Aus dem Gutachten des Statikers geht hervor: „Es ist geplant, auf dem Dach des Museums Oderberg eine PV-Anlage mit einem Flächengewicht von 15 kg/m² zu installieren. In der nachfolgenden statischen Berechnung soll überprüft werden, ob die vorhandene Dachkonstruktion zur Aufnahme einer Zusatzlast von 15 kg/m² ausreichend tragfähig ist. Grundlage der Überprüfung ist die statische Berechnung aus dem Jahr 2012 (Hüllensanierung). Im Ergebnis wird festgestellt, dass die hofseitige Dachfläche des Hauptgebäudes und der hintere Teil des Seitenflügels zur Aufnahme einer Zusatzlast von 15 kg/m² ausreichend tragfähig sind. Im Mittelteil des Seitenflügels (stat. Pos. D/6(N)) ist in statischer Hinsicht keine zusätzliche Belastung möglich.“
Da dem Förderverein Binnenschifffahrts-Museum e. V. keine Mittel für diese erforderliche Prüfung der Statik zur Verfügung stehen, ist eine Bezuschussung durch die Stadt Oderberg in Höhe von 499,80 Euro notwendig.
Die Maßnahme muss nach Förderbedingungen bis Ende 2024 abgeschlossen werden. Angesichts dessen, ist die Baumaßnahme als sehr ambitioniert einzuschätzen. Es ist fraglich, ob wegen der generellen Materialknappheit und Auslastung der Firmen eine rechtzeitige Umsetzung machbar wäre. Gleichwohl ist die Statik eine Voraussetzung für die in Kürze anstehende rechtlich verpflichtende Ausstattung kommunaler Gebäude mit Photovoltaik. Daher empfiehlt die Verwaltung die Beschlusfassung.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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