Vorlage - CH-2024-016

 
 
Betreff: Sanierungsmaßnahme Triftstraße im OT Chorin / Planungsleistungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Entwicklungsausschuss Chorin Vorberatung
13.03.2024 
Entwicklungsausschuss Chorin    
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Vorberatung
09.04.2024 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
25.04.2024 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen     

Die Gemeinde Chorin beschließt, die Planungsleistungen für die Straßenbaumaßnahme „Trift-straße“ auszuschreiben und stufenweise zu vergeben.

 

Der Amtsdirektor wird beauftragt, das Ausschreibungsverfahren durchzuführen und dem im Ergebnis der Ausschreibung wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen.


Sachverhalt:

Die Triftstraße im OT Chorin ist eine öffentlich gewidmete Gemeindestraße. Sie dient innerorts im Bereich zwischen der Choriner Dorfstraße und der letzten Bebauung an der Triftstraße hauptsächlich der Erschließung der anliegenden Grundstücke. Im weiteren Verlauf (außerorts) verbindet sie den Ortsteil Chorin mit der L 200.

 

Oberflächig ist die Triftstraße mit Natursteinpflaster befestigt und mit begleitenden Sommerwegen / Bankettbereichen versehen. Die Fahrbahn befindet sich durch Fehlstellen im Pflaster, Absackungen und heruntergefahrene Fahrspuren insgesamt in einem schlechten Zustand. Die Versickerung des anfallenden Regenwassers erfolgt unkontrolliert über die Seitenbereiche und spült diese aus, sodass insbesondere für Fußnger und Radfahrer immer wieder Gefahrenstellen entstehen.

 

Aus diesem Grund plant die Gemeinde Chorin die Sanierung der Triftstraße, nachdem die Schmutzwassererschließung durch den Zweckverband für Wasserversorgnung und Abwasserentsorgung abgeschlossen ist.

 

Die Biosphärenreservatsverwaltung Schorfheide-Chorin teilte auf Anfrage des Amtes Britz-Chorin-Oderberg bereits mit, dass sich das geplante Straßenbauvorhaben in der Schutzzone III (Landschaftsschutzgebiet) im Geltungsbereich der Biosphärenreservatsverordnung Schorfheide-Chorin (NatSGSchorfhV) befindet und gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 7 dieser Verordnung die historischen Pflasterstraßen und die sie begleitenden Sommerwege zu erhalten sind. Um den heutigen verkehrlichen Anforderungen insbesondere des Radverkehrs gerecht werden zu können, könnten laut Vorschlag des Biosphärenreservats jedoch Streifen mit geeigneten glatten Belägen integriet werden.

 

Der Ortsbeirat Chorin hat sich daher für eine Ausbauvariante mit Naturpflaster und glatten Fahrspuren analog der Ortsverbindungsstraße Golzow-Senftenhütte ausgesprochen.

 

Um den Umfang der Bauleistungen zur Erneuerung dieser Straße zu ermitteln und Varianten zur weiteren Verfahrensweise für die Umsetzung dieses Vorhabens zu entwickeln, sind zunächst die Planungsleistungen auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Bieter stufenweise zu vergeben.

 

Die dafür notwendigen Mittel wurden in den Haushalt der Gemeinde eingestellt.


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2024

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

45.000 Euro

5410102-30601-0961010

Bemerkungen/Erläuterungen:

 

I045-21-06

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen