Vorlage - CH-2024-017
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin genehmigt die am 29.02.2024 getroffene Eilent-scheidung über die Vergabe der Dienstleistung Monitoring, Dokumentation der Schadensdynamik Kirchenschiff, Kloster Chorin.
Sachverhalt:
Um mögliche Auswirkungen von Veranstaltungen oder Gästeverhalten auf die historische Bausubstanz des Kloster Chorin zu dokumentieren, hat der Eigenbetrieb Kloster Chorin drei Firmen um einen Kostenvoranschlag zu einem wissenschaftlichen Monitoring der historischen Bausubstanz im Kirchenschiff des Klosters Chorin gebeten. Auf die Angebotsanfrage an drei Firmen haben zwei Firmen fristgerecht bis zum 29.02.2024 ein Angebot eingereicht. Das wirtschaftlichste Angebot ist von der Firma SRP, Schwieger und Raue Partc. . Da die Dokumentation ab März 2024 beginnen soll, ist eine Eilentscheidung notwendig.
Die Entscheidung über die Vergabe der Dienstleistung für den Eigenbetrieb Kloster Chorin ist vor der nächsten ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Chorin zu treffen. Die Entscheidung ist unabweisbar und unaufschiebbar. Zur Abwehr eines erheblichen Nachteils für die Gemeinde Chorin ist es geboten, eine Eilentscheidung gemäß § 58 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf.) zu treffen.
Der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg trifft im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung Chorin die Entscheidung nach § 58 BbgKVerf. In der nächsten ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung erfolgt die Beschlussfassung zu dieser Eilentscheidung.
Eilentscheidung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt im Rahmen einer Eilentscheidung die Vergabe der Dienstleistung an die Firma Schwieger, Raue, Dipl. -Restauratoren PartnerschaftsgeseIIschaft für den angebotenen Preis von 9.838,92 €.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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