Vorlage - BR-2024-018
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Die Gemeindevertretung Britz stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung mit der 50Hertz Transmission GmbH über eine Ausgleichszahlung im Nachgang zum bereits erfolgten Neubau einer 380 kV-Leitung auf dem Gebiet der Gemeinde Britz und den dadurch entstandenen Beeinträchtigungen zu. Die Vereinbarung ist Anlage zu diesem Beschluss.
Sachverhalt:
Die Baumaßnahmen auf dem Gebiet der Gemeinde Britz sind weitestgehend abgeschlossen. Im Zuge der Durchführung dieser Maßnahmen kam es jedoch, trotz aller Vorsichtsmaßnahmen, auch zu Beeinträchtigungen und übermäßigen Belastungen des gemeindlichen Wegenetzes. Auch musste Straßenbegleitgrün massiv zurückgeschnitten werden, um die ungehinderte Durchfahrt für Baufahrzeuge gewährleisten zu können.
Der Übertragungsnetzbetreiber ist daher bereit sich zu einer Ausgleichszahlung in Höhe von 82.500,00 € zu verpflichten, die nach der tatsächlichen Inbetriebnahme der 380-kV- Leitung fällig wird. Dies wäre voraussichtlich im 2. Quartal 2024. Die Verwendung der Ausgleichszahlung durch die Gemeinde Britz unterliegt keiner Zweckbindung, so dass hierüber frei verfügt werden kann. Voraussetzung für die Zahlung ist der Abschluss der als Anlage beigefügten Vereinbarung und der Nachweis, dass die Vereinbarung gegenüber der Kommunalaufsichtsbehörde angezeigt worden ist.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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