Vorlage - HO-2024-009
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Hohenfinow für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 15.878,70 EUR und dem Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 2,00 EUR.
Sachverhalt: Die Gemeinde Hohenfinow hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen (§ 82 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf). Bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres ist über den geprüften Jahresabschluss zu beschließen und über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten eine Entscheidung zu treffen (§ 82 Abs. 4 Satz 1 BbgKVerf).
Der Jahresabschluss der Gemeinde Hohenfinow zum 31.12.2022 wurde am 17.10.2023 aufgestellt und durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt (RGPA) des Landkreises Barnim geprüft. Das Prüfungsurteil mit Datum vom 06.03.2024 befindet, dass der Haushaltsplan im Wesentlichen eingehalten wurde, der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) erstellt wurde und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt. Weiterhin wird bescheinigt, dass die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen für den Jahresabschluss 2022 eingehalten worden sind, der Rechenschaftsbericht 2022 im Einklang mit dem Jahresabschluss 2022 steht und eine zutreffende Darstellung der Lage der Gemeinde gibt und dass der Jahresabschluss 2022 systematisch und rechnerisch richtig aufgestellt wurde.
Auf Basis des Prüfberichtes und des Prüfungsurteils wurde der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Hohenfinow am 11.03.2024 durch den Amtsdirektor festgestellt und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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