Vorlage - CH-020/2015
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1.Die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung geprüft und mit dem Ergebnis entsprechend Anlage1 gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.
2. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Bürger, Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.
3. Auf der Basis der Abwägung sind die Entwürfe des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht zu erarbeiten.
4. Die Entwürfe des VBP, der Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. §3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlciher Belange sind §4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
5. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Offenlage des VBP gem. §3 Abs. 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat am 27.02.2014 den Aufstellungsbeschluß für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in Form einer öffentlichen Auslegung in den Amtsräumen des Amtes Britz-Chorin-Oderberg in der Zeit vom 05.05 bis einschließlich 06.06.2014 statt. Gleichzeitig fand die Behördenbeteiligung statt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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