Vorlage - AA-2024-021
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Beauftragung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg mit der Durchführung der standesamtlichen Aufgaben der Gemeinde Schorfheide“ gemäß Anlage 1.
Sachverhalt: Das Amt Britz-Chorin-Oderberg ist seit Juni 2023 mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Standesamtes der Gemeinde Schorfheide betraut. Hierzu wurde ein öffentlich-rechtlicher Vertrag nach Brandenburgischer Personenstandsverordnung geschlossen. Dieser Vertrag läuft zum 31.03.2024 aus. Da die Gemeinde Schorfheide weiterhin einer Unterstützung bedarf, der Aufwand jedoch sehr hoch ist, muss die Fortsetzung der weiteren Arbeit politisch legitimiert werden. Fundament der weiteren Zusammenarbeit ist eine mandatierende öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach dem Gesetz über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg). Dies wurde zwischen den Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinde Schorfheide und dem Amt Britz-Chorin-Oderberg vorbesprochen und eine entsprechende Vereinbarung aufgesetzt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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