Vorlage - OD-2024-023
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1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt, die erforderlichen Vorleistungen und Planungsleistungen für die Sanierung des Sandfangs am „Puschkin-Ufer“ auszuschreiben und stufenweise zu vergeben.
2. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Vergabeverfahren durchzuführen und dem im Ergebnis der Ausschreibungen jeweils wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen.
Sachverhalt:
Mit Zuweisungsbescheid vom 22.02.2021 in der Fassung vom 27.03.2023 wurde der Stadt Oderberg eine Bedarfszuweisung zur Finanzierung der Sanierung des Sandfangs am „Puschkin-Ufer“ in Höhe von 1.042.500,00 EUR gewährt. Mit Änderungsbescheid-Nr. 3 vom 12.03.2024 wurden die noch nicht verausgabten Mittel in voller Höhe in das Haushaltsjahr 2024 übertragen. Mit der Übertragung der bewilligten Haushaltsmittel soll im Haushaltsjahr 2024 die Planung für die notwendige Sanierung vorangebracht werden.
Die bestehende Abwasserbehandlungsanlage entwässert das Stadtgebiet von Oderberg und die durch den Ort führende Bundesstraße und leitet das Abwasser in die Havel-Oder- Wasserstraße ein. Ziel ist es, den Sandfang, der nicht mehr dem Stand der Technik entspricht, an die gemäß § 60 Wasserhaushaltsgesetz geforderten anerkannten Regeln der Technik anzupassen.
Die Sanierung des Sandfangs wurde bisher nicht weiterverfolgt, weil am unmittelbar benachbarten Standort der Ersatzneubau der B158-Brücke über die HOW in Zuständigkeit des Landesbetriebes Straßenwesen ausgeführt wird.
Der Brückenneubau muss erst fertiggestellt werden, bevor mit der Sanierung des Sandfangs begonnen werden kann. Das wird voraussichtlich frühestens im Juni 2026 möglich sein.
Mit dem Beschluss-Nr. OD-031/2014 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschlossen, für die Planung in Abhängigkeit zur Verfügung gestellter finanzieller Mittel das Ingenieurbüro RINGK aus Berlin vertraglich zu binden. Eine vertragliche Bindung ist bis dato nicht erfolgt. Vom Ingenieurbüro RINGK wurde dem Bauamt am 20.03.2024 mitgeteilt, dass für die Annahme eines Auftrages 2024 keine Kapazitäten zur Verfügung stehen und deshalb von einer Beauftragung zurückgetreten wird.
Für die Erbringung notwendiger Planungsleistungen sind Vorleistungen wie Vermessungsarbeiten und Bodenerkundungen sowie die Beauftragung eines geeigneten Ingenieurbüros unabkömmlich. Diese Leistungen sind auszuschreiben und an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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