Vorlage - OD-2024-024

 
 
Betreff: Ausweisung einer 30 km/h-Zone für das Wohngebiet "Neuendorf, östlich der B158"
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:122.30.01.011-052/001
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
24.04.2024 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Oderberg, Neuendorf; Lageplan 30-Zone

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Einrichtung einer Tempe 30-Zoner den Bereich „Neuendorf, östlich der B158" gemäß Anlage 1 Entwurf Vz.-Plan und beauftragt den Amtsdirektor einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim einzureichen.

 

 


Sachverhalt:

 

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg am 20.03.2024 wurde die Verwaltung beauftragt, einen Beschluss zur Realisierung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für den Siedlungsbereich „Neuendorf“ zu erarbeiten. Mit der Sitzungsvorlage OD-057/2022 vom Dezember 2022 erfolgte bereits die Prüfung der Möglichkeiten und wurde dem Entwicklungsausschuss sowie der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. In der Sitzung am 14.12.2022 wurden die Vorschläge abgelehnt.

 

Die Ordnungsbehörde hat seinerzeit die Realisierung einer Temp-30-Zone für sehr sinnvoll eingeschätzt und spricht sich weiterhin für deren Umsetzung aus.

 

 

Das Wohngebiet in Neuendorf östlich der B158, ist Teil der Ortslage Neuendorf. In diesem Gebiet ist der nördliche Teil einspurig asphaltiert. Im südlichen Abschnitt (ab „Wendeschleife“) ist die Fahrbahn unbefestigt. Ein Gehweg ist im gesamten Gebiet nicht vorhanden. Fußnger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge teilen sich die Fahrbahn.

 

Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt grundlegend eine zulässige Höchstgeschwindigkeit vom 50 km/h, sofern keine Verkehrszeichen etwas anderes anordnen. Die Geschwindigkeit ist insbesondere an die Straßen- und Verkehrs-, Sicht und Wetterverhältnisse anzupassen (vgl. § 3 Abs. 1 StVO).

 

r die Aufstellung von Verkehrszeichen ist eine Verkehrsrechtliche Anordnung (VAO) der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim (SVB) notwendig. Die SVB prüft auf Antrag die Voraussetzungen und die Notwendigkeit.

 

Um auf eine Vielzahl von Verkehrszeichen (Vz.) zu verzichten, ist die Ausweisung einer Tempo 30-Zone sinnvoll. Der Beginn und das Ende sind mit dem Vz. 274.1-40 (Tempo 30-Zone) zu beschildern. Eine Wiederholung einzelner Vz. ist nicht notwendig. Weitere Vorschriften leiten sich nicht von diesem Vz. ab.

 

 

 

 

 

 

Nachfolgende Kosten sind bei der Realisierung zu berücksichtigen:

 

 

Anz.

Einzelpreis

Gesamtpreis

Vz. 274.1-40 Tempo 30-Zone

2

65,00 EUR

130,00 EUR

Rohrrahmen inkl. Halterung

2

105,00 EUR

210,00 EUR

Leistung Baubetriebshof

1

100,00 EUR

100,00 EUR

Gesamt:

440,00 EUR

 

 

 

 

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2024

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

440,00 Euro

1220101-80100-5222000

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

440,00 Euro

1220101-80100-7222000

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Oderberg, Neuendorf; Lageplan 30-Zone (369 KB)