Vorlage - OD-2024-025
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt das Entwicklungskonzept für die Stadt Oderberg gemäß Anlage 1 zur BV OD-2024-025. Sachverhalt:
Das vorliegende Entwicklungskonzept (Anlage 1) für die Stadt Oderberg bildet einen Gestaltungs- und Handlungsrahmen für die Kommune, aber auch für Akteure an unterschiedlichen Themen vor Ort. Es soll weitergehende Diskussionen um Prioritätensetzungen bezüglich Maßnahmen und Entwicklungen, Zuständigkeiten und Rollen von Akteuren - auch neben politischen Gremien - vor Ort weiter begleiten und ist natürlich für neue Überlegungen offen.
Erarbeitet wurde das Konzept unter Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern der Politik, der Verwaltung, der Vereine sowie weiteren Oderberger Akteuren, unter anderem kulturelle Akteure. Eine Ortsbegehung mit Interessierten der Stadt Oderberg, eine Online-Umfrage sowie eine Beteiligung und Mitwirkung von Kinder und Jugendlichen gemäß § 18a der Brandenburgischen Kommunalverfassung flossen in die Arbeit zum Konzept ein.
Die erstmalige Vorstellung des Konzeptentwurfes erfolgt durch das beauftragte Planungsbüro LOKATION:S Gesellschaft für Standortentwicklung zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21. Januar 2024. Daraus resultierend wurde am 12. März 2024 eine Versammlung mit Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Oderberg sowie weiteren Interessierten zum Konzept durchgeführt. Hinweise und Ergänzungen wurden formuliert und aufgenommen.
Die Herausforderung des Prozesses für das Entwicklungskonzept lag darin, einen verbindlichen Rahmen für die künftige Stadtentwicklung zu setzen, der einerseits vereinbarte Entwicklungsziele und Prioritäten deutlich formuliert, andererseits Spielraum für sich ändernde Rahmenbedingungen offen hält. Naturgemäß sehen unterschiedliche Akteure aus eigenem Blickwinkel und Interesse unterschiedliche Schwerpunkte für künftige Entwicklungen (etwa kommunale Pflichten bezüglich Hort, Kita, Schule, Gemeinschafts- und Sportstätten, Unterhalt Straßen/Wege; aus Sicht der Touristiker vielmehr touristische Infrastruktur und Vernetzung von Angeboten; junge Menschen haben andere Bedürfnisse als Ältere etc.). Ebenso sind Kapazitäten zur Begleitung durch Fachstellen der Verwaltung begrenzt und erfordern Prioritäten.
Das Konzept soll weitergehende Diskussionen um Prioritätensetzungen bezüglich Maßnahmen und Entwicklungen, Zuständigkeiten und Rollen von Akteuren - auch neben politischen Gremien - vor Ort weiter begleiten und ist natürlich für neue Überlegungen offen.
Die Verwaltung empfiehlt daher nach Beschlussfassung den weiteren Austausch zur Prioritätensetzung und Umsetzung von Maßnahmen im Entwicklungsausschuss der Stadt Oderberg. Die Erstellung des Entwicklungskonzeptes für die Stadt Oderberg wurde im Rahmen des Entwicklungsgrogramms für den ländlichen Raum in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 bis 2022 - Maßnahme M19 (LEADER-Programm) zu 80 % aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) gefördert. Nach Beschluss ist das Entwicklungskonzept für die Stadt Oderberg beim zuständigen Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) in Prenzlau einzureichen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |