Vorlage - CH-2024-027
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Chorin, dem Verein „Wir in der Biossphäre e.V.“ antragsgemäß eine einmalige Zuwendung in Höhe von 7.169,00 Euro zu gewähren. Die Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Zahlung eines finanziellen Ausgleichs durch den Vorhabensträger 50Hertz Transmission GmbH für den Neubau der 380 KV-Leitung. Sachverhalt:
Mit einer E-Mail vom 10.03.2024 wandte sich Herr Hartmut Linder an den Amtsdirektor und legte folgendes dar: “….Die Bürgerinitiative wird vom gemeinnützigen „Wir in der Biosphäre (WiB) e.V.“ getragen, der der Vertragspartner des NABU-Brandenburg ist. In dem Vertrag wurde vereinbart, dass der NABU-Brandenburg von seinem Verbandsklagerecht gegen das Leitungsbauvorhaben von 50 Hertz gebrauch macht, aber die inhaltliche Arbeit zur Begründung und Führung der Klage und die Übernahme der Kosten durch den WiB e.V erfolgt. Ein übliches Verfahren, da der NABU-Brandenburg nicht genügend Kräfte vor Ort hat, um eine solche Klage zu führen. Die von der Bürgerinitiative angeregte und durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit begleitete Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht hatte 2016 Erfolg, als das Gericht die Rechtswidrigkeit des vom Landesbergamt ergangenen Panfeststellungsbeschlusses erkannt hat. Allerdings hat das Gericht dem Netzbetreiber die Möglichkeit eingeräumt, in einem Planergänzungsverfahren eine neue Plangenehmigung zu erzielen. Der Planergänzungsbeschluss wurde von uns wiederum beklagt, wobei wir im Vorverfahren gut gepunktet haben, denn es wurde im Rechtsschutzverfahren ein Baustopp über 3/5 des Bauvorhabens verhängt und das Ansinnen der Gegenseite, die Klage abzuweisen vom Gericht zurückgewiesen. Wir waren deshalb sehr überrascht, dass das Bundesverwaltungsgericht mit dem Urteil vom 05.07.2022 unsere Klage abgewiesen und uns die Kosten des Verfahrens (auch die der Gegenseite) aufgebürdet hat. Nun hatten wir zwar für den Fall einer Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Rücklage gebildet, aber das Planergänzungsverfahren war wesentlich aufwendiger als das erste Klageverfahren. Der Planergänzungsbericht allein umfasste mehr als 600 Seiten, entsprechend waren die Stellungnahmen und Entgegnungen umfangreicher und damit kostenintensiver. Auch unsere Anwaltskosten stiegen, so dass wir uns gegenwärtig mit einer Lücke von ca. 15.000,00 Euro konfrontiert sehen. In dieser Situation nehmen wir das Angebot von 50 Hertz, der Gemeinde ca. 358.000,00 Euro als Ausgleichszahlungen zu leisten, zum Anlass, bei Ihnen anzufragen ob die Gemeinde nicht einen geringen Teil (ca. 2 %) dieser Ausgleichszahlungen dem Wir in der Biosphäre e.V. zuwenden könnte, um bei der Schließung der Finanzlücke zu helfen. Dies wäre auch ein Zeichen der Wertschätzung für das Engagement der Bürgerinitiative. …“ Das Ansinnen des Vereins wurde sowohl im Finanz- und Sozialausschuss als auch im Entwicklungssauschuss kontrovers diskutiert. Gleichwohl wurde im Ergebnis unter anderem darauf verwiesen, dass die Kommunen Angermünde, Chorin und Ziethen finanziellen Zuwendungen die Betreibung des Rechtsstreites durch die Interessenvertreter der Bürgerinitiative unterstützt hat. Somit sollten diese Orte gleichermaßen auch angesichts des Urteils finanziell erneut unterstützen. Der ganze Fehlbetrag kann jedoch nicht von Chorin aufgebracht werden. Hier ist ebenso eine Beteiligung von Angermünde und Ziethen im gleichen Verhältnis wie bei der vorhergehenden Unterstützung geboten. Der Antragsteller schreibt hierzu in dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 19.03.2024: „Der Prozentsatz von 2% der Ausgleichzahlungen stellt auch den Verteilungsschlüssel dar, der eine faire Belastung von Angermünde und den Gemeinden Chorin und Ziethen gewährleistet.“ Da die Höhe der Ausgleichszahlung 358.425,00 Euro beträgt, entspräche der Zuwendungsbetrag 7.169,00 Euro. Der Antragsteller, Herr Hartmut Lindner, wird zur Sitzung des Finanz- und Sozialausschusses eingeladen, um bei Bedarf weiterführende Aussagen geben zu können.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge: Beschlussfassung: Entsprechend des Beschlussvorschlages Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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