Vorlage - OD-2024-028
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 275.416,67 EUR und dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 7.154,30 EUR.
Sachverhalt: Die Stadt Oderberg hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen (§ 82 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf). Bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres ist über den geprüften Jahresabschluss zu beschließen und über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten eine Entscheidung zu treffen (§ 82 Abs. 4 Satz 1 BbgKVerf).
Der Jahresabschluss der Stadt Oderberg zum 31.12.2022 wurde am 25.09.2023 aufgestellt und durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt (RGPA) des Landkreises Barnim geprüft. Das Prüfungsurteil mit Datum vom 25.03.2024 befindet, dass der Haushaltsplan im Wesentlichen eingehalten wurde, der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) erstellt wurde und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt. Weiterhin wird bescheinigt, dass die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen für den Jahresabschluss 2022 eingehalten worden sind, der Rechenschaftsbericht 2022 im Einklang mit dem Jahresabschluss 2022 steht und eine zutreffende Darstellung der Lage der Stadt gibt und dass der Jahresabschluss 2022 systematisch und rechnerisch richtig aufgestellt wurde.
Auf Basis des Prüfberichtes und des Prüfungsurteils wurde der Jahresabschluss 2022 der Stadt Oderberg am 26.03.2024 durch den Amtsdirektor festgestellt und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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