Vorlage - OD-2024-031
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Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt, die überplanmäßigen Aufwendungen im Rahmen der Wohnungsverwaltung in Höhe von 80.000 € aus Mehrerträgen bei der Schlüsselzuweisung PLUS, aus den investiven Schlüsselzuweisungen sowie aus dem Eigenanteil für beantragte Fördermittel nach der Richtlinie zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, die nicht bewilligt worden sind, zu decken.
Sachverhalt:
Der kommunale Wohnungsbestand der Stadt Oderberg umfasst 12 Wohnhäuser mit insgesamt 174 Wohneinheiten und zwei Gewerbeeinheiten. Die Kaltmieteinnahmen im vergangenen Geschäftsjahr 2023 haben 400.134,91 € betragen. Es sind jedoch auch Instandhaltungsaufwendungen in Höhe von 187.542,09 € entstanden, die mit gut 97.500 € über dem, im Haushalt veranschlagten Ansatz in Höhe von 90.000 € liegen.
Die Ursache dieser überplanmäßigen Ausgabe liegt im wesentlichen darin begründet, dass auch im Geschäftsjahr 2023, wie im Jahr zuvor, eine deutlich höhere Nachfrage nach kommunalen Wohnraum zu verzeichnen war. Insgesamt gab es 24 Neuvermietungen. Bei diesen Neuvermietungen waren jedoch teilweise zuvor Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an den Wohnungen erforderlich. Insbesondere beim Auszug langjähriger Mieter sind die Wohnungen zunächst in einen vermietbaren Zustand zu bringen. Umfangreichere Instandhaltungsmaßnahmen erfolgten in den Wohnblöcken Platz der Einheit 8-11, Ehm-Welk-Platz 3-7 und Fontaneplatz 12. Neben Trockenbau- und Fliesenlegerarbeiten, waren auch Sanitärinstallation zu erneuern sowie Elektro- und Malerarbeiten durchzuführen.
Über- und außerplanmäßige Mittelbreitstellungen sind nur zulässig, wenn ein dringender Bedarf besteht und die Deckung gewährleistet ist. Da die Vermietung von Wohnungen und damit die Erzielung von Einnahmen für die Bedienung der Darlehensverbindlichkeiten am Wohnungsbestand zwingend erforderlich sind, bestand ein dringender Bedarf die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen für die Neuvermietungen vorzunehmen.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe von annähernd 97.500 € kann mit einem Betrag von 17.500 € innerhalb des Budgets im Haushalt gedeckt werden. Für die verbleibenden rund 80.000 € kann eine Deckung aus dem Eigenanteil für beantragte Fördermittel nach der Richtlinie zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (15.000 €), die nicht bewilligt worden sind, aus Mehrerträgen von der Schlüsselzuweisung PLUS (50.000 €) und aus den investiven Schlüsselzuweisungen (15.000 €) erfolgen.
Aufgrund der Höhe des Mehrbedarfs ist ein Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung Oderberg erforderlich.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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