Vorlage - CH-2024-029
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Aufstellung von Informationstafeln für die folgenden Standorte:
- Gemarkung Serwest, Flur 3, Flurstück 360 (Am Spielplatz)
- Gemarkung Golzow, Flur 4, Flurstück 184 (Zwischen „Postberg“ und „Alte Handelsstraße“)
- Gemarkung Chorin, Flur 1, Flurstück 714 („Choriner Dorfstraße“ / „Mittelreihe“)
- Gemarkung Brodowin, Flur 7, Flurstück 134 (nähe Rummelsberg)
- Gemarkung Brodowin, Flur 5, Flurstück 251 (am Dorfanger)
Das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin möchte in der Gemeinde Chorin fünf Informationstafeln zum Thema Biosphäre dauerhaft und kostenfrei aufstellen lassen.
Diese Informationstafeln sollen für Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gästen, welche das Gebiet besuchen, allgemeine Informationen zum Thema Biosphäre bereithalten. Die Texte sollen in deutscher und englischer Sprache verfasst werden (vgl. Anlage 1).
Geplante Standorte (vgl. Anlage 2):
- Gemarkung Serwest, Flur 3, Flurstück 360 (Am Spielplatz)
- Gemarkung Golzow, Flur 4, Flurstück 184 (Zwischen „Postberg“ und „Alte Handelsstraße“)
- Gemarkung Chorin, Flur 1, Flurstück 714 („Choriner Dorfstraße“ / „Mittelreihe“)
- Gemarkung Brodowin, Flur 7, Flurstück 134 (nähe Rummelsberg)
- Gemarkung Brodowin, Flur 5, Flurstück 251 (am Dorfanger)
Hinweise der Verwaltung:
Bei den vorgesehenen Standorten handelt es sich um öffentliche Flächen gemäß der Sondernutzungssatzung der Gemeinde Chorin. Die Aufstellung der Informationstafeln stellt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar. Gemäß § 18 Abs. 1. Nr. 1 der Sondernutzungssatzung der Gemeinde Chorin ist im vorliegenden Fall eine Gebührenbefreiung für „Behörden zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben“ vorgesehen. Das Landesumweltamt, dessen Referat N6 die Verwaltung des Biosphärenreservats darstellt, ist eine Fachbehörde des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK). Eine Aufgabe der Verwaltung des Biosphärenreservats ist die Öffentlichkeitsarbeit zur Information über das Schutzgebiet.
Die gewählten Standorte wurden bereits vom Liegenschaftsamt und der örtlichen Ordnungsbehörde überprüft. Sollte ein Standort aus Sicht der Gemeindevertretung Chorin ungeeignet sein, kann gemeinsam mit der Naturwacht ein Alternativstandort festgelegt werden.
Die Aufstellung, Unterhaltung und eine Kontrolle der Informationstafeln zu Saisonbeginn erfolgt durch das Landesamt für Umwelt. Die Beschilderung hat keine Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde Chorin.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
In der gemeinsamen Sitzung des Entwicklungs-, Werk-, Finanz- und Sozialausschusses Chorin am 30.05.2024 wurde einerseits der Standort im OT Golzow kritisiert. Anderseits sprachen sich die Ausschussmitglieder dafür aus, die jeweiligen Standorte nach der Kommunalwahl 2024 mit den neuen Vertretern zu beraten. Die Vorlage wurde zunächst zurückgestellt.
Zwischenzeitlich hat eine Beteiligung der Ortsbeiräte stattgefunden. Im Ergebnis der Beratung wurden folgende Standorte festgelegt:
- Gemarkung Serwest, Flur 3, Flurstück 35 (rechts neben dem Gemeindehaus)
- Gemarkung Golzow, Flur 4, Flurstück 184 (Zwischen „Kirchsteig“ und „Bergstraße“)
- Gemarkung Chorin, Flur 1, Flurstück 714 („Choriner Dorfstraße“ / „Mittelreihe“ zwischen den bereits installierten Informationstafeln)
- Gemarkung Brodowin, Flur 7, Flurstück 134 (nähe Rummelsberg)
- Gemarkung Brodowin, Flur 5, Flurstück 251 (am Dorfanger)
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Aufstellung von Informationstafeln für die folgenden Standorte:
- Gemarkung Serwest, Flur 3, Flurstück 35 (rechts neben dem Gemeindehaus)
- Gemarkung Golzow, Flur 4, Flurstück 184 (Zwischen „Kirchsteig“ und „Bergstraße“)
- Gemarkung Chorin, Flur 1, Flurstück 714 („Choriner Dorfstraße“ / „Mittelreihe“ zwischen den bereits installierten Informationstafeln)
- Gemarkung Brodowin, Flur 7, Flurstück 134 (nähe Rummelsberg)
- Gemarkung Brodowin, Flur 5, Flurstück 251 (am Dorfanger)
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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