Vorlage - BR-2024-027 IV
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Sachverhalt:
Gemäß § 29 Abs. 1 KomHKV Bbg. ist die Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.
Bestandteil des Berichtes ist eine Übersicht über die Entwicklung der Haushaltsjahre 2022 und 2023 gegenüber der Haushaltsplanung 2024 und dem aktuellen IST 2024 mit Buchungsstand 24.04.2024. Die wesentlichen Positionen und Abweichungen werden erläutert.
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