Vorlage - PS-2024-006
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Die Gemeindevertretung Parsteinsee beschließt die öffentliche Ausschreibung der Leistungen der Straßenreinigung und des Winterdienstes für die Gemeinde Parsteinsee für den Leistungszeitraum vom 1.11.2024 bis zum 31.10.2028 mit der einmaligen Option der Verlängerung um weitere vier Jahre bis zum 31.10.2032 auf der Grundlage der gültigen Satzung und des Leistungsverzeichnisses. Der Amtsdirektor wird beauftragt, das Vergabeverfahren durchzuführen und dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag zu erteilen.
Sachverhalt: Mit der Satzung der Gemeinde Parsteinsee über die Reinigung und den Winterdienst öffentlicher Straßen in der Gemeinde Parsteinsee vom 19.06.2023 (Anlage 6) wird die Durchführung der Straßenreinigung und des Winterdienstes im Gemeindegebiet geregelt.
Für die Leistungen der Gemeinde bestand ein befristeter Leistungsvertrag nur für den Winterdienst 2023/2024, welcher am 30.04.2024 endete. Die im Okt./Nov. 2023 durchgeführte öffentliche Ausschreibung der Straßenreinigung- und Winterdienstleistungen musste wegen des Fehlens entscheidender Zuschlagsangaben in allen 3 gültigen Angeboten aufgehoben werden.
Für eine stabile und zuverlässige Leistungserbringung auf der Basis eines Dienstleistungsvertrages in angemessener Laufzeit macht sich daher eine Neuausschreibung der Leistungen erforderlich.
Wie in der Gemeinde Parsteinsee stellt sich die Situation derzeit auch in der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen dar. Daher erscheint es sinnvoll, die genannten Dienstleistungen für alle zwei Gemeinden gleichzeitig auszuschreiben, jedoch verteilt auf einzelne Lose. So ist es etwaigen interessierten Unternehmen möglich, sich nur auf eine Gemeinde oder auch alle beiden Gemeinden gleichzeitig zu bewerben.
Die Ausschreibung, die auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg bekannt gemacht wird, enthält vier Zuschlagskriterien, die jeweils unterschiedlich gewichtet sind (Anlage 3). Dies sind zum einen das Personal (10 %), die erforderliche Zeit für eine Kompletträumung der Straßen (40 %), der Preis (40 %) und die Entfernung zum Einsatzort (10 %). Das Leistungsverzeichnis (Anlage 4) wurde auf der Grundlage der in § 5 der Straßenreinigungssatzung festgelegten Zonen erstellt. Da der Winterdienst auf den Bundesstraßen und den Landesstraßen, die im Gebiet der Gemeinde Parsteinsee liegen, vertraglich geregelt durch den Landesbetrieb Straßenwesen durchgeführt wird, sind die Angermünder- und Oderberger Straße (B 158), die Lüdersdorfer- und Bölkendorfer Straße (L283) im OT Parstein sowie die Dorfstraße und die Parsteiner Straße (L283) im OT Lüdersdorf im Leistungsverzeichnis nur bei der durchzuführenden Grundreinigung aufgeführt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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