Vorlage - OD-2024-032
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Aufstellung von Informationstafeln für die folgenden Standorte:
- Gemarkung Oderberg, Flur 8, Flurstück 412 (Museumspark – gegenüber dem Binnenschifffahrtsmuseum Oderberg)
- Gemarkung Oderberg, Flur 1, Flurstück 503 („Berliner Straße“ – Marktplatz)
- Gemarkung Neuendorf, Flur 1, Flurstück 17/1 (Straßen „Neuendorf“ nähe Wehrkirche Neuendorf)
Das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin möchte in der Stadt Oderberg drei Informationstafeln zum Thema Biosphäre dauerhaft und kostenfrei aufstellen bzw. ersetzen lassen.
Diese Informationstafeln sollen für Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gästen, welche das Gebiet besuchen, allgemeine Informationen zum Thema Biosphäre bereithalten. Die Texte sollen in deutscher und englischer Sprache verfasst werden (vgl. Anlage 1).
Geplante Standorte (vgl. Anlage 2):
- Gemarkung Oderberg, Flur 8, Flurstück 412 (Museumspark – gegenüber dem Binnenschifffahrtsmuseum Oderberg)
- Gemarkung Oderberg, Flur 1, Flurstück 503 („Berliner Straße“ – Marktplatz)
- Gemarkung Neuendorf, Flur 1, Flurstück 17/1 (Straßen „Neuendorf“ nähe Wehrkirche Neuendorf)
Hinweise der Verwaltung:
Bei den vorgesehenen Standorten handelt es sich um öffentliche Flächen gemäß der Sondernutzungssatzung der Stadt Oderberg. Die Aufstellung der Informationstafeln stellt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar. Gemäß § 18 Abs. 1. Nr. 1 der Sondernutzungssatzung der Stadt Oderberg ist im vorliegenden Fall eine Gebührenbefreiung für „Behörden zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben“ vorgesehen. Das Landesumweltamt, dessen Referat N6 die Verwaltung des Biosphärenreservats darstellt, ist eine Fachbehörde des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK). Eine Aufgabe der Verwaltung des Biosphärenreservats ist die Öffentlichkeitsarbeit zur Information über das Schutzgebiet.
Die gewählten Standorte wurden bereits vom Liegenschaftsamt und der örtlichen Ordnungsbehörde überprüft. Sollte ein Standort aus Sicht der Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeeignet sein, kann gemeinsam mit der Naturwacht ein Alternativstandort festgelegt werden.
Die Aufstellung, Unterhaltung und eine Kontrolle der Informationstafeln zu Saisonbeginn erfolgt durch das Landesamt für Umwelt. Die Beschilderung hat keine Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Oderberg.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |