Vorlage - OD-2024-033

 
 
Betreff: Sondernutzung Verkaufswagen Marktplatz Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
22.05.2024 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg zurückgezogen   
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
14.08.2024 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   
Anlagen:
SN Verkaufswagen (Hr. Schmidt)
SN Verkaufswagen (Hr. Worm)
SN Verkaufswagen (Fr. Bratek)

Die Stadt Oderberg beschließt, r die in Anlage OD-2024-033 aufgeführten Anträge, die Ermäßigung der Sondernutzungsgebühr auf 120,00 EUR pro Antragssteller pro Jahr, für das wöchentlich einstündige Abstellen eines Verkaufswagens auf dem Marktplatz in 16248 Oderberg.

 


r die wöchentlich einstündige Nutzung des Marktplatzes der Stadt Oderberg, haben die etablierten Gewerbetreibenden Herr Schmidt (Fleisch- und Wursthandel Partyservice), Frau Bratek  (Obst- und Gemüsehändlerin) und Herr Worm (Wriezener Backstube - Wrieba GmbH) aufgrund der fehlenden Marktsatzung Anträge auf Sondernutzung beim Amt Britz-Chorin-Oderberg gestellt         (vgl. Anlage 1-3). Bei der Bearbeitung der Anträge ist aufgefallen, dass die Sondernutzungsgebühren das wirtschaftliche Interesse der Händler nicht berücksichtigen. Gemäß des Gebührentarifs lfd. Nr. 3.2 der Sondernutzungssatzung der Stadt Oderberg vom 22. August 2023 wird die Sondernutzungsgebühr für die einzelnen Händler wie folgt berechnet:

 

 

Fleisch- und Wursthandel Partyservice

 

-          Größe des Verkaufswagen ca. 10 m²

-          Nutzungsdauer 46 Tage

-          Je angefangener m² taglich 2,50 EUR

 

Sondernutzung: Verkaufswagen (10,00 m² x 2,50 EUR x 46 Tage)= 1.150,00 EUR

 

Wriezener Backstube - Wrieba GmbH

 

-          Größe des Verkaufswagen ca. 10 m²

-          Nutzungsdauer 46 Tage

-          Je angefangener m² taglich 2,50 EUR

 

Sondernutzung: Verkaufswagen (10,00 m² x 2,50 EUR x 46 Tage)= 1.150,00 EUR

 

Obst- und Gemüsehändler

 

-          Größe des Verkaufswagen ca. 8 m²

-          Nutzungsdauer 46 Tage

-          Je angefangener m² taglich 2,50 EUR

 

Sondernutzung: Verkaufswagen (8,00 m² x 2,50 EUR x 46 Tage)= 920,00 EUR

 

 

 

Nach mündlicher Rücksprache mit den Antragsstellern konnte einheitlich festgestellt werden, dass die oben genannten jeweiligen Sondernutzungskosten unwirtschaftlich sind und die Gewerbetreibenden eine entsprechende Gebührenreduzierung beantragen.

 

Gemäß § 17 Abs. 3 der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an        öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Oderberg kann eine ermäßigte Gebühr festgesetzt werden, wenn die Sondernutzungserlaubnis aus besonderem Anlass oder im gemeindlichen Interesse erteilt wird.

 

Im Ergebnis ist festzustellen, dass ein gemeindliches Interesse vorliegen kann, wenn die Stadt Oderberg eine wöchentliche Versorgung an Lebensmitteln für Einwohner und Gäste auf dem Marktplatz Oderberg befürwortet.

 

Die Amtsverwaltung empfiehlt eine jährliche Sondernutzungsgebühr in Höhe von                        120 € (10 € / Monat) pro Antragssteller.

Die Höhe der Gebühr kann im Vergleich mit regionalen Marktsatzungen als verhältnismäßig angesehen werden.

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2024 - 2025

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgeerträge:

360,00 €

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen: 1220104-80100-4321110

Erträge

 

360,00 Euro

   (120,00 EUR je Verkaufsstand)

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

360,00 Euro

(120,00 EUR je Verkaufsstand)

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

 

Differenz der Erträge im Überblick:

 

Fleisch- und Wursthandel Partyservice

 

1.150,00 EUR 360,00 EUR = 790,00 EUR

 

Wriezener Backstube - Wrieba GmbH

 

1.150,00 EUR 360,00 EUR = 790,00 EUR

 

Obst- und Gemüsehändler

 

920,00 EUR 360,00 EUR = 560,00 EUR

 

Gesamtdifferenz:

 

790,00 EUR + 790,00 EUR + 560,00 EUR = 2.140,00 EUR.

 

Die Stadt Oderberg verzichtet auf Erträge in Höhe von 2.140,00 EUR.

 

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 SN Verkaufswagen (Hr. Schmidt) (1296 KB)    
Anlage 2 2 SN Verkaufswagen (Hr. Worm) (1721 KB)    
Anlage 3 3 SN Verkaufswagen (Fr. Bratek) (1682 KB)