Vorlage - LS-2024-013
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Die während der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs zum Flächennutzungsplan und der vor-läufigen Fassung der Landschaftsplanes vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Nachbargemeinden sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und im Rahmen eines Ergebnisprotokolls sowie einer Auswertungstabelle zur Siedlungsflächenentwicklung ausgewertet.
Das Ergebnisprotokoll in der Fassung vom 21.05.2024 und die Auswertungstabelle zur Siedlungs-flächenentwicklung in der Fassung vom 21.05.2024 bekunden den Planungswillen der Gemeinde und bilden die inhaltliche Grundlage zur Qualifizierung der Planungsunterlagen zum Entwurf des Flächennutzungsplanes und der endgültigen Fassung des Landschaftsplanes.
Das Ergebnisprotokoll und die Auswertungstabelle sind Anlage zum Beschluss-Nr. LS-2024-013.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen hat in ihrer Sitzung am 21.01.2020 mit Be-schluss-Nr. LS-002/2020 die erstmalige Erstellung eines Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan für das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Parsteinsee beschlossen.
In der Sitzung am 17.10.2023 mit Beschluss-Nr. LS-030/2023 billigte sie den Vorentwurf in der Fassung vom 28.09.2023 zum Flächennutzungsplan mit den darin formulierten Inhalten, Zielen und Leitbildern einschließlich der vorläufigen Planzeichnung in der Fassung 28.09.2023 als inhaltliche Grundlage für die weitere Bearbeitung.
Des Weiteren billigte sie mit Beschluss-Nr. LS-030/2023 den Vorentwurf in der Fassung 28.09.2023 zum Landschaftsplan und zugehörigen Analysekarten in der Fassung 28.09.2023 als inhaltliche Be-stands- und Bewertungsgrundlage für die weitere Erarbeitung des Landschaftsplan und als Grund-lage der Umweltinformationen zum Flächennutzungsplan.
Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit der vorläufigen Fassung des Landschaftsplanes der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen waren in der Zeit vom 01.02.2024 bis einschließlich 04.03.2024 auf der Homepage des Amtes Britz-Chorin-Oderberg:
https://britz-chorin-oderberg.de/thema/amtliches-ortsrecht/oeffentliche-bekanntmachungen
sowie auf der zentralen Internetplattform
https://planungsportal.brandenburg.de/plan/fnp-lp-lunow-stolzenhagen
zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit einsehbar.
Die Unterlagen lagen für den Offenlagezeitraum außerdem im Amt Britz-Chorin-Oderberg – Bauamt – Zimmer 1.24, Eisenwerkstraße 11 in 16230 Britz aus und während der Dienstzeiten einsehbar.
Die Träger öffentlicher Belange und Behörden die von der Planung berührt waren, wurden parallel dazu gemäß § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgefordert.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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