Vorlage - BR-2024-028
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt, die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage in der Heegermühler Straße entsprechend Variante ……… umzusetzen. Als Beleuchtungskörper sollen …………………………………….zum Einsatz kommen.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, die notwendigen Bauleistungen auszuschreiben und dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Britz hat in ihrer Sitzung am 22.05.2023 beschlossen, die Straßenbeleuchtungsanlage in der Heegermühler Straße zu erneuern und mit der dafür notwendigen Planung ein geeignetes Planungsbüro zu beauftragen.
Nach erfolgter Ausschreibung der Planungsleistungen wurde der Auftrag im November 2023 an die VIUS Planergemeinschaft GmbH & Co.KG vergeben.
Im Bereich zwischen Heegermühler Straße 1 und Heegermühler Straße 29 befinden sich derzeit 8 Ansatzleuchten an alten Betonmasten mit einer Lichtpunkthöhe von ca. 7 Meter. Diese Betonmaste tragen die Stromleitungen des Energieversorgers und binden die Straßenbeleuchtung über Freileitungen an das Stromversorgungsnetz an.
In Höhe des Grundstücks Heegermühler Straße 40a wechselt die Beleuchtungsanlage auf die an-dere Straßenseite. Von hieraus wird sie als erdverkabelte Anlage bis zum Ortsausgang Richtung Eberswalde weitergeführt. In diesem Bereich befinden sich 5 an Stahlmaste angebrachte Aufsatz-leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von ca. 3 Meter.
Im Zuge der Vorplanung wurden durch das Planungsbüro mehrere Varianten zur möglichen Anordnung und Ausführung der neuen Beleuchtungsanlage erarbeitet.
Variante 1: Die Variante 1 beinhaltet das Stellen von 7,0 m hohen Leuchten in einem Abstand von 35 Metern auf der gesamten Straßenlänge. Die Beleuchtung der Straße und des Gehweges wäre damit umfassend gewährleistet. Anzahl Leuchten mit Mast, 7,0 m Höhe: 29 Stück
Variante 2: Die Variante 2 sieht die Errichtung von 4,0 m hohen Leuchten im Bereich Heegermühler Straße 31 bis 40a und die Errichtung von 7,0 m hohen Leuchten im Bereich Heegermühler Straße 1 bis 29 vor, wobei die Leuchtenabstände soweit verringert werden, dass eine ausreichende Beleuchtung des Gehweg- und Straßenbereichs gewährleistet wird. Anzahl Leuchten mit Mast, 4,0 m Höhe: 5 Stück Anzahl Leuchten mit Mast, 7,0 m Höhe: 24 Stück
Variante 3: Bei Variante 3 sollen auf gesamter Strecke Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m in einem regelmäßigen Abstand angeordnet werden. Anzahl Leuchten mit Mast, 4,5 m Höhe: 33 Stück
Als Beleuchtungskörper könnten die im Gemeindegebiet vorrangig verwendeten dekorativen Zylinderleuchten zum Einsatz kommen. Sollte eine Beleuchtungsanlage mit hoher Lichtpunkthöhe (7m hohe Maste) gewählt werden, empfiehlt sich auch eine „technische Leuchte“ als einfache Bauart. Alle modernen Leuchten verfügen über eine Spiegel- und Schirmtechnik im Leuchtenkopf um eine störende Ausleuchtung in Gebäude reduzieren zu können.
Da es sich um eine reine Gehwegbeleuchtung handelt, empfiehlt die Verwaltung die Umsetzung der Variante 3 unter Reduzierung der Leuchtenanzahl und Erhöhung der Leuchtenabstände sowohl aus Kostengründen als auch aus Gründen der Ästhetik.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Der Bauausschuss der Gemeinde Britz empfiehlt die Umsetzung der Variante 3. Es sollen feuerverzinkte Stahlmaste (ohne Pulverbeschichtung) und Zylinderleuchten in anthrazit zur Ausführung kommen.
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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