Vorlage - CH-2024-030

 
 
Betreff: Gewährung einer Grunddienstbarkeit zugunsten der E.DIS Netz GmbH - Gemarkung Chorin, Fl.: 1- 1/0.0
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Chorin Vorberatung
28.05.2024 
Ortsbeirat Chorin      
03.09.2024 
Ortsbeirat Chorin      
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Vorberatung
30.05.2024 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
26.09.2024 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage CH-2024-030 08052024101306

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, zugunsten der E.DIS Netz GmbH eine dinglich        gesicherte Dienstbarkeit zum Zwecke der Verlegung von Kabel, den Betrieb und die Unterhaltung  r die Stromversorgung des auf dem Fl.: 2- 44/0.0 (priv. Grundstück) geplanten Funkmasten und der Trafostation zu Lasten des gemeindeeigenen Flurstückes 1/0.0 der Flur 1 in der Gemarkung Chorin, zu gewähren.

r die Dienstbarkeit ist durch den Netzbetreiber eine Entschädigung von einmalig 154,00 EUR an die Gemeinde Chorin zu zahlen.

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Chorin ist Eigentümerin des 1.760 m² großen Flurstückes 1/0.0 der Flur 1 in der       Gemarkung Chorin, eingetragen im Grundbuchblatt 668 (1) von Chorin.

Die E.DIS Netz GmbH hat auf dem Flurstück 44/0.0 der Flur 2 deren Eigentümer nicht die         Gemeinde Chorin ist, den Neubau eines Funkmastes und eine Trafostation durchgeführt.

Bei dem Flurstück 1/0.0 handelt es sich um ein nicht öffentlich gewidmetes Wegeflurstück.

Durch die E.DIS Netz GmbH, Langewahler Str. 60, 15517 Fürstenwalde/ Spree, wurde um       Gewährung einer im Grundbuch zu sichernden beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Lasten des Flurstückes 1/0.0 der Flur 1 in der Gemarkung Chorin zum Zwecke der Stromversorgung         einschließlich Zubehör (Leitungen) zu verlegen, dauernd zu belassen, zu betreiben, zu unterhalten und auszuwechseln, ersucht. Insgesamt ist eine Wegelänge von ca. 200 m und ein sogenannter Schutzstreifen zu sichern. Die Entschädigung beträgt, einmalig 154,00 EUR.

 

Sowohl die E.DIS Netz GmbH (Stromnetzbetreiber), als auch die E.ON AG (Stromversorger) sind Partner der Kommunen. Sie stellen die Grundversorgung der Einwohner mit elektrischer Energie sicher. Mit der E.DIS hat die Gemeinde Chorin einen Konzessionsvertrag geschlossen, aus dem sie Konzessionsabgaben erhält und an der E.ON AG hält die Gemeinde Chorin Aktienanteile und  erhält hieraus jährlich Dividenden.

 

r die Entschädigung die daher von der E.DIS Netz GmbH für die Gewährung der Dienstbarkeit an die Gemeinde Chorin zu zahlen ist gelten daher andere Maßstäbe, als für die Gewährung von Dienstbarkeiten, die nicht für die Aufrechterhaltung der Grundversorgung der Einwohner beantragt werden (z.B. 50Hertz, Einzelpersonen, Solaranlagen).

 

Die Entschädigung beträgt 0,77 € je laufenden Meter Leitung. Für das 200 m lange Nieder-spannungskabel ergibt sich so ein Gesamtbetrag von 154,00. Der Mindestbetrag beträgt jedoch nach den Regelungen der E.DIS 50,00 €.

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2024

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

154,00 Euro

1120203-30101-4411100

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

154,00 Euro

1120203-30101-6411100

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage CH-2024-030 08052024101306 (1293 KB)