Vorlage - BR-2024-029
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Sachverhalt: Die Gemeindevertretung Britz hat in Ihrer Sitzung am 29.04.2024 den Neubau eines multifunktionalen Ergänzungsbaus auf dem Grundstück der Max-Kienitz-Grundschule beschlossen.
In drei Schulausschusssitzungen am 11., 18. und 22. April 2024 hatte die Gemeinde und das Amt Britz-Chorin-Oderberg mit der Schule, dem Hort und des Billardvereins die räumliche Situation beraten. Im Ergebnis dieser Ausschusssitzungen wurde das Raumkonzept entwickelt und in der Sitzung der Gemeindevertretung am 29.04.2024 beschlossen.
Auf dieser Grundlage hat das Planungsbüros A&P Wismar Angelis Folkerts Gumprecht Architektenpartnerschaft mbB die Planentwürfe zur weiteren Umsetzung des Vorhabens – Errichtung eines multifunktionalen Ergänzungsbaus und Umgestaltung des Erdgeschosses im Schulgebäude – erstellt.
Der ca. 55 m lange und ca. 14 m breite Neubau soll auf dem südlichen Grundstücksteil zwischen dem bestehenden Schulgebäude und der neu angelegten Umfahrung errichtet werden.
Im östlichen Gebäudeteil des eingeschossigen Neubaus wird die Mensa / Aula angeordnet. Angrenzend an die Mensa / Aula befinden sich die Räume für die Speiseausgabe, die Spülküche, eine Lehrküche, die Umkleiden, sowie die Personal- und Schüler-WCs.
Im westlichen Gebäudeteil des multifunktionalen Ergänzungsbaus werden 2 Fachkabinette einschl. eines Vorbereitungsraums, die Vereinsräume sowie weitere WC-Räume und der HAR untergebracht. Am Ende des westlichen Gebäudeteils erhält der Hausmeister Räumlichkeiten für eine Werkstatt und einen Sanitärbereich.
Durch den Umzug des Billardvereins werden die derzeit durch den Verein genutzten Räume im Erdgeschoss des bestehenden Schulgebäudes künftig ebenfalls dem Hort zur Verfügung stehen. Gleichzeitig wird der Raum 113 der Schule zur weiteren Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Der Zugang zum Hort wird zukünftig über den bestehenden Eingang im Verbindungsbau vom Schulhof aus erfolgen.
Die Gemeinde ist zur Umsetzung dieses Vorhabens dringend auf die Gewährung von Fördermitteln angewiesen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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