Vorlage - CH-2024-031
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Die Gemeinde Chorin beschließt, zugunsten des Zweckverbands für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde (ZWA), Marienstraße 7, 16225 Eberswalde, eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Erweiterung der Inanspruchnahme des Flurstückes 35/0.0 der Flur 1 in der Gemarkung Sandkrug, für die geplante Anschlussleitung mit einem Wasserzählerschacht, zu bestellen.
Sachverhalt: Die Gemeinde Chorin ist Eigentümerin des Flurstückes 35/0.0 der Flur 1 in der Gemarkung Sandkrug. Es handelt sich hier um das Straßenflurstück Wiesenstraße. Auf dem oben genannten Flurstück, hinter dem Abzweig Seestraße, beabsichtigt der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde (ZWA) eine Anschlussleitung mit einem Wasserzählerschacht (unterirdisch) zu verlegen. Die Errichtung und Sicherung der geplanten Leitung sowie deren Zubehör wird nun durch die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Leitungs- und Wegerecht) durch den ZWA beantragt. Da die Gemeinde Chorin Verbandsmitglied ist und der Zweckverband für die Gemeinde die Aufgabe der Wasserver- und Abwasserentsorgung wahrnimmt, ist eine Entschädigungszahlung nicht vorgesehen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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