Vorlage - HO-2024-013
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Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt, zugunsten der Vantage Towers AG, Prinzenallee 11-13, 40549 Düsseldorf, eine dinglich gesicherte Dienstbarkeit (Leitungs- und Wegerecht) für die Stromversorgung des auf dem Fl.: 6- 1/1.0 (priv. Grundstück) geplanten Funkmasten, dessen Anlagen sowie der Zuwegung zu Lasten des gemeindeeigenen Flurstückes 81/0.0 der Flur 5 in der Gemarkung Hohenfinow, zu gewähren. Für die Dienstbarkeit ist durch die Vantage Towers AG eine Entschädigung von einmalig 1.000,00 EUR an die Gemeinde Hohenfinow zu zahlen.
Sachverhalt: Die Gemeinde Hohenfinow ist Eigentümerin des 2.221 m² großen Flurstückes 81/0.0 der Flur 5 in der Gemarkung Hohenfinow, eingetragen im Grundbuchblatt 1036 (23) von Hohenfinow.
Die Vantage Towers AG, Prinzenallee 11-13, 40549 Düsseldorf, plant auf dem benachbarten Flurstück 1/1.0 der Flur 6, deren Eigentümer nicht die Gemeinde Hohenfinow ist, den Neubau eines Mobilfunkmastes
Für die Umsetzung dieses Bauvorhabens wird um die Gewährung einer im Grundbuch zu sicherndern beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Leitungs- und Wegerecht) zu Lasten des Flurstückes 81/0.0 der Flur 5 in der Gemarkung Hohenfinow, ersucht. Insgesamt ist eine Wegelänge von ca. 20 m und ein sogenannter Schutzstreifen zu sichern. Die Entschädigung beträgt, einmalig 1.000,00 EUR. Bei diesem Flurstück handelt es sich um ein nicht öffentlich gewidmetes Wegeflurstück.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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