Vorlage - BR-2024-030
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz wählt
Frau/Herrn _____________________________________________
zur/zum ersten Stellvertreter/in des ehrenamtlichen Bürgermeisters.
Sachverhalt:
Gemäß § 52 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wählt in amtsangehörigen Gemeinden die Gemeindevertretung aus ihrer Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des ehrenamtlichen Bürgermeisters. Nach § 52 Satz 4 BbgKVerf werden nach jeder Wahl der Gemeindevertretung die Stellvertreter neu gewählt.
Dabei sind nach § 52 Satz 5 BbgKVerf die Stellvertreter einzeln in der Reihenfolge der Stellvertretung zu wählen. Die Wahl des ersten Stellvertreters ist obligatorisch, im Übrigen können weitere Stellvertreter gewählt werden.
Die Wahl erfolgt als Einzelwahl auf Grundlage des § 40 BbgKVerf. Sie ist grundsätzlich geheim (§ 39 Absatz 1 Satz 5 BbgKVerf). Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn die Gemeindevertretung dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Absatz 1 Satz 6 BbgKVerf).
Die vorliegende Beschlussvorlage hat nur deklaratorischen Charakter, verbindlich ist das protokollierte Wahlergebnis.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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