Vorlage - BR-2024-030

 
 
Betreff: Wahl des ersten Stellvertreters des ehrenamtlichen Bürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.24
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
26.06.2024 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz wählt

 

 

 Frau/Herrn _____________________________________________

 

 

zur/zum ersten Stellvertreter/in des ehrenamtlichen Bürgermeisters.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 52 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wählt in amtsangehörigen Gemeinden die Gemeindevertretung aus ihrer Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des ehrenamtlichen Bürgermeisters. Nach § 52 Satz 4 BbgKVerf werden nach jeder Wahl der Gemeindevertretung die Stellvertreter neu gewählt.

 

Dabei sind nach § 52 Satz 5 BbgKVerf die Stellvertreter einzeln in der Reihenfolge der Stellvertretung zu wählen. Die Wahl des ersten Stellvertreters ist obligatorisch, im Übrigen können weitere Stellvertreter gewählt werden.

 

Die Wahl erfolgt als Einzelwahl auf Grundlage des § 40 BbgKVerf. Sie ist grundsätzlich geheim (§ 39 Absatz 1 Satz 5 BbgKVerf). Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn die Gemeindevertretung dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Absatz 1 Satz 6 BbgKVerf).

 

Die vorliegende Beschlussvorlage hat nur deklaratorischen Charakter, verbindlich ist das protokollierte Wahlergebnis.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen