Vorlage - BR-2024-039
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt folgende Besetzung der Ausschüsse:
Sachverhalt:
Mit Beschluss BR-2024-038 hat die Gemeindevertretung Ausschüsse gebildet.
Nach § 44 Absatz 2 Satz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) benennen die Fraktionen entsprechend ihrem Vorschlagsrecht die Ausschussmitglieder. So lange in der Gemeindevertretung keine Fraktionen existieren, erfolgt die Benennung direkt durch die Mitglieder der Gemeindevertretung. § 44 Absatz 5 Satz 4 legt weiterhin fest, dass der Vorsitzende eines Ausschusses von der berechtigten Fraktion (hier wieder: den Mitgliedern der Gemeindevertretung) gegenüber dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung benannt wird.
Die Benennung der Mitglieder inklusive des Vorsitzes erfolgt formlos, die namentliche Ausschuss-besetzung kann aber nach § 44 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf durch deklaratorischen Beschluss fest-gestellt werden. Dieser Beschluss dient lediglich der Klarstellung und Dokumentation.
Stellvertretende Vorsitzende der Ausschüsse werden bei Bedarf durch die Ausschüsse selbst aus ihrer Mitte gewählt (§ 44 Absatz 5 Satz 8 BbgKVerf).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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