Vorlage - HO-2024-016

 
 
Betreff: Wahl des zweiten Stellvertreters des ehrenamtlichen Bürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.24
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hohenfinow Entscheidung
27.06.2024 
Gemeindevertretung Hohenfinow geändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow wählt

 

 

 Frau/Herrn _____________________________________________

 

 

zur/zum zweiten Stellvertreter/in des ehrenamtlichen Bürgermeisters.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 52 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wählt in amtsangehö-rigen Gemeinden die Gemeindevertretung aus ihrer Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des ehrenamtlichen Bürgermeisters. Nach § 52 Satz 4 BbgKVerf werden nach jeder Wahl der Gemein-devertretung die Stellvertreter neu gewählt.

 

Dabei sind nach § 52 Satz 5 BbgKVerf die Stellvertreter einzeln in der Reihenfolge der Stellvertre-tung zu wählen. Die Wahl des ersten Stellvertreters ist obligatorisch, im Übrigen können weitere Stellvertreter gewählt werden.

 

Die Wahl erfolgt als Einzelwahl auf Grundlage des § 40 BbgKVerf. Sie ist grundsätzlich geheim (§ 39 Absatz 1 Satz 5 BbgKVerf). Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn die Ge-meindevertretung dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Absatz 1 Satz 6 BbgKVerf).

 

Die vorliegende Beschlussvorlage hat nur deklaratorischen Charakter, verbindlich ist das protokol-lierte Wahlergebnis.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen