Vorlage - CH-022/2015
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt auf Grundlage der vorläufigen Zustimmung der Vorhaben durch das MLUL, vorbehaltlich der noch ausstehenden Mittelfreigabe die Artenerfassung im Rahmen der Sanierung der Dorfteiche Chorin und Golzow durchführen zu lassen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt auf Grundlage der Angebotsprüfung und des Vergabevorschlages die Artenerfassung im Rahmen der Sanierung der Dorfteiche Chorin und Golzow an das Büro:
Dr. Marx Ingenieure GmbH Spechthausen Nr. 4 16225 Eberswalde
zu vergeben und ausführen zu lassen.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Chorin hat in Ihrer Sitzung am 13.05.2014 die Aktualisierung der eingereichten Fördermittelanträge und die dafür erforderliche Bereitstellung der finanziellen Mittel beschlossen (CH-038/2014).
Die aktualisierten Anträge auf Zuwendungen für die Sanierung der beiden Dorfteiche in Chorin und Golzow wurden fristgemäß eingereicht. Die zum 31.12.2014 auslaufende Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Sanierung und naturnahen Entwicklung von Gewässern wurde noch einmal für 2015 verlängert. Nach Mitteilung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) wurde die Zustimmung zur Sanierung an die ILB versandt. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Mittelfreigabe (vorläufige Haushaltsführung) sollte somit einer Bescheidung durch die ILB nichts mehr im Wege stehen. Entsprechend den Mitteilungen der ILB und des MLUL sind alle sachlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt, so dass von einer zeitnahen Mittelfreigabe durch die ILB ausgegangen werden kann.
Mit den beiden Vorhaben sind nach vorliegender Stellungnahme der unteren Naturschutz-behörde Barnim (uNB) Eingriffe in Natur und Landschaft sowie geschützte Biotope verbunden. Teiche sind naturgemäß Heimstatt vieler Tieren. Die Regelungen des Bundes-Naturschutzgesetzes (BNatSchG) zum besonderen Artenschutz sind daher unumgänglich zu berücksichtigen und wesentliche behördliche Genehmigungsvoraussetzung. Grundlage für die Berücksichtigung ist das Wissen um die vorkommenden Arten in den Dorfteichen. Aufgrund ihres Jahreslebenszyklus sind Artenerfassungen von März bis spätestens Juni vorzunehmen. Ohne eine genaue Artenkenntnis können die naturschutzfachlichen Auflagen nicht abgearbeitet werden.
Ein späterer Erfassungszeitraum ist aufgrund der besonderen Lebensweise vieler Tiere nicht möglich. Bei einer Nichtberücksichtigung des Erfassungszeitraumes in 2015 sind Erhebungen erst wieder 2016 möglich. Da die Richtlinie aber nur noch 2015 gilt, wäre die Förderung beider Vorhaben ernstlich in Frage gestellt. Eine Artenerfassung ab März 2015 ist somit zwingend erforderlich.
Für die mehrere Tag- und Nachtbegehungen andauernde Artenerfassung, Dokumentation sowie textlicher und kartografischer Ergebnisdarstellung wurden bereits 3 geeignete Büros zur Abgabe eines entsprechenden Angebotes aufgefordert, von denen 2 Anbieter an der Leistungsabfrage teilgenommen und ein Angebot abgegeben haben:
- Jens Regiment, Hoppegarten - Dr. Marx Ingenieure GmbH, Eberswalde
Die Prüfung und Wertung der Angebote wurde vom Fachdienst Bauverwaltung FD 60 durch-geführt. Die Rangfolge der Angebotsprüfung ist wie folgt dargestellt:
Die Angebote wurden rechnerisch und fachlich geprüft und entsprechend gewertet. Auf Grund des wirtschaftlichsten Angebotes und der bisherigen Begleitung sowie der allumfassenden Kenntnis der beiden Vorhaben wird empfohlen, an die Dr. Marx Ingenieure GmbH den Auftrag für die Artenerfassung zu erteilen. Das Angebot liegt innerhalb des veranschlagten Kostenrahmens. Die Finanzierung ist aus dem Eigenanteil gesichert.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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