Vorlage - OD-2024-038

 
 
Betreff: Wahl weiterer Mitglieder und ihrer Stellvertreter für die Vertretung der Stadt Oderberg im Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.24
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
03.07.2024 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg wählt folgende Mitglieder und Stellvertreter für die Vertretung der Stadt Oderberg im Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg:

 

 

Mitglied

 

Stellvertreter/in

1.

 

 

 

2.

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Nach § 136 Absatz 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) besteht der Amtsausschuss aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden (»geborene Mitglieder«) und nach Maßgabe des Absatzes 2 aus weiteren Mitgliedern (»gekorene Mitglieder«). Demnach bestellen Gemeinden mit mehr als 600 Einwohnern weitere Mitglieder in den Amtsausschuss.

 

Maßgebend für die Ermittlung ist die Einwohnerzahl der letzten allgemeinen Kommunalwahl. Diese Zahl wird nach § 96 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) ermittelt und ergibt sich regelmäßig aus dem letzten fortgeschriebenen Stand der Bevölkerung, welcher vor der Bekanntgabe des Wahltages vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg veröffentlicht wurde. Da der Wahltag am 21. August 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg bekanntgemacht wurde, ist der Statistische Bericht des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vom 30. April 2023 maßgebend. Danach hatte die Stadt Oderberg 2.117 Einwohner.

 

Nach § 136 Absatz 2 Nummer 1 BbgKVerf kann die Stadt Oderberg somit zwei weitere Mitglieder in den Amtsausschuss bestellen (zwischen 1.501 und 3.000 Einwohnern). »Bestellen« meint hier: Die Gemeindevertretung wählt die weiteren Mitglieder nach § 41 BbgKVerf (Gremienwahl) aus der Mitte der Gemeindevertretung durch offenen Wahlbeschluss (§ 41 Absatz 4 BbgKVerf).

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen