Vorlage - OD-2024-038
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg wählt folgende Mitglieder und Stellvertreter für die Vertretung der Stadt Oderberg im Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg:
Sachverhalt:
Nach § 136 Absatz 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) besteht der Amtsausschuss aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden (»geborene Mitglieder«) und nach Maßgabe des Absatzes 2 aus weiteren Mitgliedern (»gekorene Mitglieder«). Demnach bestellen Gemeinden mit mehr als 600 Einwohnern weitere Mitglieder in den Amtsausschuss.
Maßgebend für die Ermittlung ist die Einwohnerzahl der letzten allgemeinen Kommunalwahl. Diese Zahl wird nach § 96 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) ermittelt und ergibt sich regelmäßig aus dem letzten fortgeschriebenen Stand der Bevölkerung, welcher vor der Bekanntgabe des Wahltages vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg veröffentlicht wurde. Da der Wahltag am 21. August 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg bekanntgemacht wurde, ist der Statistische Bericht des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vom 30. April 2023 maßgebend. Danach hatte die Stadt Oderberg 2.117 Einwohner.
Nach § 136 Absatz 2 Nummer 1 BbgKVerf kann die Stadt Oderberg somit zwei weitere Mitglieder in den Amtsausschuss bestellen (zwischen 1.501 und 3.000 Einwohnern). »Bestellen« meint hier: Die Gemeindevertretung wählt die weiteren Mitglieder nach § 41 BbgKVerf (Gremienwahl) aus der Mitte der Gemeindevertretung durch offenen Wahlbeschluss (§ 41 Absatz 4 BbgKVerf).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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