Vorlage - OD-2024-045

 
 
Betreff: Wahl eines Vertreters der Stadt Oderberg für die Schulkonferenz
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.24
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
03.07.2024 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg bestellt

 

 

  Frau/Herrn ________________________________________

 

 

als Vertreter/in des Schulträgers in die Schulkonferenz der Grundschule Oderberg.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Oderberg ist Träger der Grundschule Oderberg.

 

Gemäß § 90 Absatz 1 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg (BbgSchulG) wird an jeder Schule eine Schulkonferenz gebildet, die sich unter anderem aus der Schulleitung und Vertretern der Lehrkräfte, Schüler und Eltern zusammensetzt. Darüber hinaus ist auch ein Vertreter des Schulträgers Mitglied in der Schulkonferenz (§ 90 Absatz 1 Nummer 5 BbgSchulG).

 

Hat die Stadtverordnetenversammlung eine einzelne Person zu bestellen, handelt es sich um eine Einzelwahl nach § 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf). Sie ist grundsätzlich geheim (§ 39 Absatz 1 Satz 5 BbgKVerf). Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn die Stadtverordnetenversammlung dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Absatz 1 Satz 6 BbgKVerf).

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen