Vorlage - CH-2024-036

 
 
Betreff: Wahl des Ortsvorstehers für den Ortsteil Brodowin der Gemeinde Chorin
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.24
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Brodowin Entscheidung
01.07.2024 
Ortsbeirat Brodowin ungeändert beschlossen     

Der Ortsbeirat des Ortsteils Brodowin wählt

 

 

  Frau/Herrn __________________________________________

 

 

zur/m Ortsvorsteher/in des Ortsteils Brodowin der Gemeinde Chorin.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 45 Absatz 2 Satz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wählt der Ortsbeirat für die Dauer der Wahlperiode aus seiner Mitte den Ortsvorsteher der gleichzeitig Vorsitzender des Ortsbeirates ist.

 

Die Wahl erfolgt als Einzelwahl auf Grundlage des § 40 BbgKVerf. Sie ist grundsätzlich geheim (§ 39 Absatz 1 Satz 5 BbgKVerf). Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn der Ortsbeirat dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Absatz 1 Satz 6 BbgKVerf).

 

Die vorliegende Beschlussvorlage hat nur deklaratorischen Charakter, verbindlich ist das protokol-lierte Wahlergebnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen