Vorlage - OD-2024-048
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg wählt
Frau/Herrn __________________________________________
als Stellvertreter/in des Vertreters des Schulträgers in der Schulkonferenz der Grundschule Oderberg.
Sachverhalt:
Die Stadt Oderberg ist Träger der Grundschule Oderberg.
Gemäß § 90 Absatz 1 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg (BbgSchulG) wird an jeder Schule eine Schulkonferenz gebildet, die sich unter anderem aus der Schulleitung und Ver-tretern der Lehrkräfte, Schüler und Eltern zusammensetzt. Darüber hinaus ist auch ein Vertreter des Schulträgers Mitglied in der Schulkonferenz (§ 90 Absatz 1 Nummer 5 BbgSchulG).
Hat die Stadtverordnetenversammlung eine einzelne Person zu bestellen, handelt es sich um eine Einzelwahl nach § 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf). Sie ist grundsätzlich geheim (§ 39 Absatz 1 Satz 5 BbgKVerf). Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn die Stadtverordnetenversammlung dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Absatz 1 Satz 6 BbgKVerf).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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