Vorlage - OD-2024-048

 
 
Betreff: Wahl eines Stellvertreters für den Vertreter der Stadt Oderberg in der Schulkonferenz
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.24
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
03.07.2024 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg wählt

 

 

  Frau/Herrn __________________________________________

 

 

als Stellvertreter/in des Vertreters des Schulträgers in der Schulkonferenz der Grundschule Oderberg.

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Oderberg ist Träger der Grundschule Oderberg.

 

Gemäß § 90 Absatz 1 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg (BbgSchulG) wird an jeder Schule eine Schulkonferenz gebildet, die sich unter anderem aus der Schulleitung und Ver-tretern der Lehrkräfte, Schüler und Eltern zusammensetzt. Darüber hinaus ist auch ein Vertreter des Schulträgers Mitglied in der Schulkonferenz (§ 90 Absatz 1 Nummer 5 BbgSchulG).

 

Hat die Stadtverordnetenversammlung eine einzelne Person zu bestellen, handelt es sich um eine Einzelwahl nach § 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf). Sie ist grundsätzlich geheim (§ 39 Absatz 1 Satz 5 BbgKVerf). Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn die Stadtverordnetenversammlung dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Absatz 1 Satz 6 BbgKVerf).

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen