Vorlage - NI-007/2014
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Die Gemeindevertretung beschließt die Instandsetzung der Abgrenzung zwischen Radweg und Fahrbahn in der Waldstraße beschränkt auszuschreiben.
Problemdarstellung/Sachverhalt: Die Waldstraße wurde als Teil des „Tour Brandenburg“ - Radweges (von Chorin kommend) über den Landkreis ausgebaut. Der Oder-Havel-Radwanderweg führt von Eberswalde kommend am Finowkanal entlang bis zum Hebewerk. Die Gemeinde hat in beiden Fällen nur einen auf den Anteil Fahrbahn (innerhalb der Ortslage) entfallenden Teil finanziert (Eigenanteil an Landkreis Barnim ausgezahlt). Abschluss der Baumaßnahme war im Jahr 2003. Die Abgrenzung zwischen Radweg und Fahrbahn ist durch sogenannte „Poller“ gegeben. Diese wurden in der Vergangenheit nach meiner Kenntnis mehrfach vorsätzlich zerstört. Die Verantwortlichen hierfür sind nicht bekannt. Die zerstörten „Poller“ wurden in der Vergangenheit schon mehrfach durch die Gemeinde Instand gesetzt. Derzeit ist nach Einschätzung des Baubetriebshofes des Amtes Britz-Chorin-Oderberg eine vollständige Erneuerung der „Poller“ notwendig. In der letzten öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung haben sich die Gemeindevertreter dafür ausgesprochen, die Leistung nicht durch den Baubetriebshof zu erbringen, sondern diese beschränkt auszuschreiben. Die Abgrenzung zwischen Radweg und Fahrbahn in der Waldstraße sind Bestandteil der geförderten Maßnahme „Tour Brandenburg“, so dass bei Nichtnutzbarkeit der Anlage ggf. ein Rückforderungsanspruch des Fördermittelgebers zu erwarten ist. Die Maßnahme ist somit unabwendbar. Mit der Maßnahme kann jedoch wegen des Nichtvorliegens der Unaufschiebbarkeit, erst begonnen werden, wenn die Haushaltssatzung der Gemeinde Niederfinow rechtskräftig ist.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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