Vorlage - OD-2024-049

 
 
Betreff: Bildung von Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.24
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
03.07.2024 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Bildung folgender Ausschüsse mit der ausgewiesenen Anzahl an Sitzen und an sachkundigen Einwohnern:

 

 

Ausschuss

Anzahl der
Mitglieder

Anzahl der
sachkundigen
Einwohner

1.

 

 

 

2.

 

 

 

3.

 

 

 

4.

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Kontrolle der Verwaltung aus ihrer Mitte ständige oder zeitweilige Ausschüsse bilden. Die Ausschüsse können der Stadtverordnetenversammlung Empfehlungen geben. 44 Absatz 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf); § 17 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Stadt Oderberg).

 

In der Stadtverordnetenversammlung Oderberg bestandhrend der vergangenen Legislaturperiode ständig oder zeitweilig ein Entwicklungsausschuss.

 

Mit Schreiben vom 28. September 2018 empfiehlt die Rechtsaufsicht des Landkreises Barnim, keinen (lediglich beratenden) Ausschuss mit der Bezeichnung »Haupt« im Namen zu bilden (zum Beispiel »Hauptausschuss« oder »Haupt- und Finanzausschuss«), um Abgrenzungsprobleme zum Hauptausschuss im Sinne von § 49 BbgKVerf nicht unnötig zu provozieren. Die Hauptsatzung der Stadt sieht im Übrigen die Bildung eines (beschließenden) Hauptausschusses nach § 49 BbgKVerf nicht vor.

 

Die aktuelle Geschäftsordnung der Stadt Oderberg trifft keine konkreten Festlegungen, wie die Bildung von Ausschüssen und die Festlegung der Anzahl der Sitze in den Ausschüssen erfolgen soll. Üblicher Weise trifft die Stadtverordnetenversammlung diese Festlegungen durch Beschluss.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen