Vorlage - OD-2024-050
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt folgende Besetzung der Ausschüsse:
Sachverhalt:
Mit Beschluss OD-2024-049 hat die Stadtverordnetenversammlung Ausschüsse gebildet.
Nach § 44 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) benennen die Fraktionen entsprechend ihrem Vorschlagsrecht die Ausschussmitglieder. So lange in der Stadttverordnetenversammlung keine Fraktionen existieren, erfolgt die Benennung direkt durch die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung. § 44 Absatz 5 Satz 4 legt weiterhin fest, dass der Vorsitzende eines Ausschusses von der berechtigten Fraktion (hier wieder: den Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung) gegenüber dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung benannt wird.
Die Benennung der Mitglieder inklusive des Vorsitzes erfolgt formlos, die namentliche Ausschuss-besetzung kann aber nach § 44 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf durch deklaratorischen Beschluss fest-gestellt werden. Dieser Beschluss dient lediglich der Klarstellung und Dokumentation.
Stellvertretende Vorsitzende der Ausschüsse werden bei Bedarf durch die Ausschüsse selbst aus ihrer Mitte gewählt (§ 44 Absatz 5 Satz 8 BbgKVerf).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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