Vorlage - NI-2024-026
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Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt die Errichtung einer neuen Straßenbeleuchtungsanlage in der Hebewerkstraße (ab SHW) in Richtung Liepe und einschließlich der Straße „Grenzhäuser“.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, zunächst die hierfür notwendigen Planungsleistungen auszuschreiben und dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen.
Sachverhalt: Die Hebewerkstraße, die sich in Richtung Liepe mit der Bezeichnung „Grenzhäuser“ fortsetzt, befindet sich als Landesstraße in der Straßenbaulast des Landesbetriebes Straßenwesen. Für die Nebenanlagen, also auch die Straßenbeleuchtung, ist jedoch die Gemeinde Niederfinow zuständig. Im Bereich zwischen den Schiffshebewerken und dem Grundstück Hebewerkstraße 67 sowie weiterführend zu den Grundstücken Grenzhäuser 1 und 2 ist noch keine Straßenbeleuchtungsanlage vorhanden.
Es ist geplant, in diesem Bereich eine Beleuchtungsanlage zu errichten, die den heutigen Anforderungen an eine moderne Straßenbeleuchtung hinsichtlich Technik und Stromverbrauch entspricht.
Der Entwicklungsausschuss der Gemeinde hat sich daher in seinen Sitzungen am 26.09.2024 und am 17.10.2024 mit diesem Thema befasst. In der Entwicklungsausschusssitzung am 17.10.2024 waren darüberhinaus auch die betroffenen Anlieger geladen, um diese grundlegend über den Sachverhalt zu unterrichten und die Meinung der Betroffenen einzuholen, ob überhaupt eine SBL-Anlage errichtet werden soll und in einer gemeinsamen Diskussion die bevorzugte Ausführungsvariante (solarbetriebene oder erdverkabelte Beleuchtungsanlage) herauszuarbeiten.
Nach eingehender Diskussion richtet der Entwicklungsausschuss folgende Empfehlung an die Gemeindevertretung:
Zur Umsetzung der Maßnahme wurden in den Haushalt der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2024 bereits Mittel in Höhe von 50.000,00 EUR eingestellt. Diese Mittel stehen für die Beauftragung von Planungsleistungen zur Verfügung und sollen anteilig für die bauliche Umsetzung der Maßnahme verwandt werden. Darüber hinaus sind weitere Mittel im Haushalt der Gemeinde für das HH-Jahr 2025 einzuplanen, um die Maßnahme vollumfänglich abschließen zu können.
Da die Straße „Grenzhäuser“ und die Hebewerkstraße zwischen neuem SHW und Grenzhäuser vollständig im Außenbereich liegen, handelt es sich bei der Errichtung dieser Straßenbeleuchtungsanlage nicht um eine erschließungsbeitragspflichtige Maßnahme.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen |
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