Vorlage - NI-2024-026

 
 
Betreff: Errichtung einer Straßenbeleuchtungsanlage im Bereich Hebewerkstraße (ab SHW) bis Grenzhäuser in der Gemeinde Niederfinow
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
08.08.2024 
Gemeindevertretung Niederfinow zurückgestellt   
14.11.2024 
Gemeindevertretung Niederfinow ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung

Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt die Errichtung einer neuen Straßenbeleuchtungsanlage in der Hebewerkstraße (ab SHW) in Richtung Liepe und einschließlich der Straße „Grenzhäuser“.

 

Der Amtsdirektor wird beauftragt, zunächst die hierfür notwendigen Planungsleistungen auszuschreiben und dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen.

 

 

 


Sachverhalt:

Die Hebewerkstraße, die sich in Richtung Liepe mit der Bezeichnung „Grenzhäuser“ fortsetzt, befindet sich als Landesstraße in der Straßenbaulast des Landesbetriebes Straßenwesen. Für die Nebenanlagen, also auch die Straßenbeleuchtung, ist jedoch die Gemeinde Niederfinow zuständig.
 

Im Bereich zwischen den Schiffshebewerken und dem Grundstück Hebewerkstraße 67 sowie weiterführend zu den Grundstücken Grenzhäuser 1 und 2 ist noch keine Straßenbeleuchtungsanlage vorhanden.

 

Es ist geplant, in diesem Bereich eine Beleuchtungsanlage zu errichten, die den heutigen Anforderungen an eine moderne Straßenbeleuchtung hinsichtlich Technik und Stromverbrauch entspricht.

 

Der Entwicklungsausschuss der Gemeinde hat sich daher in seinen Sitzungen am 26.09.2024 und am 17.10.2024 mit diesem Thema befasst. In der Entwicklungsausschusssitzung am 17.10.2024 waren darüberhinaus auch die betroffenen Anlieger geladen, um diese grundlegend über den Sachverhalt zu unterrichten und die Meinung der Betroffenen einzuholen, ob überhaupt eine SBL-Anlage errichtet werden soll und in einer gemeinsamen Diskussion die bevorzugte Ausführungsvariante (solarbetriebene oder erdverkabelte Beleuchtungsanlage) herauszuarbeiten.

 

Nach eingehender Diskussion richtet der Entwicklungsausschuss folgende Empfehlung an die Gemeindevertretung:

  • Beauftragung von Planungsleistungen für die Errichtung einer Straßenbeleuchtungsanlage
  • Ausführungsvarianten mit Darstellung der finanziellen Auswirkungen (Vorzugsvariante ist eine erdverkabelte Beleuchtungsanlage)
  • Abstimmung der Lampenstandorte mit Gemeinde und Anlieger
  • keine Installalation von Bewegungsmeldern

 

Zur Umsetzung der Maßnahme wurden in den Haushalt der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2024 bereits Mittel in Höhe von 50.000,00 EUR eingestellt. Diese Mittel stehen für die Beauftragung von Planungsleistungen zur Verfügung und sollen anteilig für die bauliche Umsetzung der Maßnahme verwandt werden. Darüber hinaus sind weitere Mittel im Haushalt der Gemeinde für das HH-Jahr 2025 einzuplanen, um die Maßnahme vollumfänglich abschließen zu können.

 

Da die Straße „Grenzhäuser“ und die Hebewerkstraße zwischen neuem SHW und Grenzhäuser vollständig im Außenbereich liegen, handelt es sich bei der Errichtung dieser Straßenbeleuchtungsanlage nicht um eine erschließungsbeitragspflichtige Maßnahme.

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2024

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

                                             Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

50.000,00 Euro

5410202-70601-0961010

Bemerkungen/Erläuterungen:

 

I172-24-01 Neuanlage Straßenbeleuchtung Hebewerkstr. (ab SHW) bis Grenzhäuser

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen