Vorlage - OD-2024-054
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Sachverhalt:
Die Stadt Oderberg beabsichtigt, einen Neubau des Hortes auf dem Grundstück der Stadt in der Berliner Str. 83 zu errichten. Grundlage für dessen Gestaltung sollen die Ergebnisse eines Ideen-wettbewerbes unter Beteiligung von mindestens 4 bis höchstens 6 geladenen Planungsbüros sein. Das Ergebnis des Ideenwettbewerbes deckt die Leistungsphasen (HOAI) 1-2 ab und dient als Basis für die zu erstellenden Leistungsphasen 3-4. Die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) ist Voraussetzung für die Planung und Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel. Die Stadtverordnetenversammlung wurde am 20.03.2024 mit Informationsvorlage OD-2024-020 IV über den beabsichtigten Ideenwettbewerb informiert.
Der Wettbewerb ist ein fachlicher Leistungsvergleich. Die Stadt als Bauherrin erhält mehrere Entwürfe, kann vergleichen und die optimale Lösung für das Bauvorhaben auswählen. Die drei besten Entwürfe werden mit einer finanziellen Anerkennung prämiert. Diese beträgt für den 1. Preis 5.000 €, für den 2. Preis 3.000 € und für den 3. Preis 2.000 €. Der Kreativität soll bei der Ideenentwicklung keine Grenzen gesetzt werden. Hierzu gehört auch, dass die Büros ganz eigenständig gestalten können. Die Wettbewerbsarbeiten sollen anonym vorgelegt werden. Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin räumen der Stadt Oderberg an allen eingereichten Ideen ein unentgeltliches, sachlich, zeitlich und räumlich unbegrenztes, übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten ein. Dieses umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Umgestaltung, Weiterentwicklung, Übertragung in unveränderter oder veränderter Form, Verbreitung, öffentlichen Wiedergabe und öffentlichen Zugänglichmachung, Ausstellung und Zurschaustellung.
Die Verwaltung wird die Ideenskizzen prüfen und bewerten. In die Bewertung fließt ein, ob die in der Ausschreibung genannten Kriterien eingehalten wurden und welche Konzepte die Voraussetzungen für eine Prämierung erfüllen. Die Entscheidung über die Preisvergabe obliegt allein der Jury. Das Ergebnis wird bis zur Bekanntgabe der Preisträger oder Preisträgerin vertraulich behandelt. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, welche der prämierten Ideen im konkreten Nutzungskonzept berücksichtigt werden sollen. Diese Ideen sind die Basis für alle weiteren Planungen. Die Verwaltung schlägt für die Jurybildung folgende Besetzung vor:
Ablauf:
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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