Vorlage - OD-2024-054

 
 
Betreff: Beschluss zur Jurybildung Ideenwettbewerb Gestaltung Hortneubau Stadt Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
17.07.2024 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg geändert beschlossen   

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Bildung einer Jury zur Preisvergabe im Rahmen des Ideenwettbewerbes „Gestaltung Hortneubau“ mit folgenden Mitgliedern:

  • Entwicklungsausschuss,   
  • Schul- und Hortleiterin
  • Amtsdirektor, Leiterin Haupt- und Ordnungsamt, Leiterin Bauamt

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Oderberg beabsichtigt, einen Neubau des Hortes auf dem Grundstück der Stadt in der Berliner Str. 83 zu errichten. Grundlage für dessen Gestaltung sollen die Ergebnisse eines Ideen-wettbewerbes unter Beteiligung von mindestens 4 bis höchstens 6 geladenen Planungsbüros sein. Das Ergebnis des Ideenwettbewerbes deckt die Leistungsphasen (HOAI) 1-2 ab und dient als Basis für die zu erstellenden Leistungsphasen 3-4. Die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) ist Voraussetzung für die Planung und Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel. Die Stadtverordnetenversammlung wurde am 20.03.2024 mit Informationsvorlage OD-2024-020 IV über den beabsichtigten Ideenwettbewerb informiert.

 

Der Wettbewerb ist ein fachlicher Leistungsvergleich. Die Stadt als Bauherrin erhält mehrere Entwürfe, kann vergleichen und die optimale Lösung für das Bauvorhaben auswählen. Die drei besten Entwürfe werden mit einer finanziellen Anerkennung prämiert. Diese beträgt für den 1. Preis 5.000 €, für den 2. Preis 3.000 € und für den 3. Preis 2.000 €. Der Kreativität soll bei der Ideenentwicklung keine Grenzen gesetzt werden. Hierzu gehört auch, dass die Büros ganz eigenständig gestaltennnen. Die Wettbewerbsarbeiten sollen anonym vorgelegt werden. Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin räumen der Stadt Oderberg an allen eingereichten Ideen ein unentgeltliches, sachlich, zeitlich und räumlich unbegrenztes, übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten ein. Dieses umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Umgestaltung, Weiterentwicklung, Übertragung in unveränderter oder veränderter Form, Verbreitung, öffentlichen Wiedergabe und öffentlichen Zugänglichmachung, Ausstellung und Zurschaustellung.

 

Die Verwaltung wird die Ideenskizzen prüfen und bewerten. In die Bewertung fließt ein, ob die in der Ausschreibung genannten Kriterien eingehalten wurden und welche Konzepte die Voraussetzungen für eine Prämierung erfüllen. Die Entscheidung über die Preisvergabe obliegt allein der Jury. Das Ergebnis wird bis zur Bekanntgabe der Preisträger oder Preisträgerin vertraulich behandelt. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, welche der prämierten Ideen im konkreten Nutzungskonzept berücksichtigt werden sollen. Diese Ideen sind die Basis für alle weiteren Planungen. Die Verwaltung schlägtr die Jurybildung folgende Besetzung vor:

 

 

 

 

 

 

  • Entwicklungsausschuss,   
  • Schul- und Hortleiterin
  • Amtsdirektor, Leiterin Haupt- und Ordnungsamt, Leiterin Bauamt

 

 

Ablauf:

  • Die Veröffentlichung Bewerbung für den Ideenwettbewerb erfolgt auf der Vergabeplattform bis 19.07.2024.
  • Ende der Bewerbungsfrist 16.08.2024
  • Auswahl der zu beteiligenden Büros nach Eingang der Bewerbungen danach Aufforderung zur Abgabe Wettbewerbsunterlagen
  • Die Verwaltung prüft und bewertet die eingereichten Wettbewerbsunterlagen, dabei orientiert sie sich an die vorgegebenen Kriterien
  • Die Jury entscheidet über eine Preisvergabe der eingereichten Ideen
  • Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet über die Art und Weise der Ausführung des Hortneubaus

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

      2024

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

10.000,00 Euro

5110105-80601-0961010/785100

Bemerkungen/Erläuterungen:

 

I 176-21-04

AIB 0183

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen