Vorlage - BR-2024-041

 
 
Betreff: Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung und des ehrenamtlichen Bürgermeisters gemäß § 56 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:121.10
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
26.08.2024 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz stellt fest, dass keine Einwendungen gegen die Wahl der Gemeindevertretung und des ehrenamtlichen Bürgermeisters am 9. Juni 2024 vorliegen. Die Wahl ist gültig.

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Am 9. Juni 2024 fanden die Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Britz und des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Britz statt. Gemäß § 56 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) obliegt die Wahlprüfung der neu gewählten Vertretung. Sie entscheidet über Wahleinsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen. Weiterhin trifft Sie gemäß § 57 BbgKWahlG durch Beschluss eine Wahlprüfungsentscheidung.

 

Gemäß § 55 Absatz 2 in Verbindung mit § 50 BbgKWahlG müssen Einsprüche gegen die Wahl spätestens zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift erklärt werden. Die Bekanntmachung der Wahlergebnisse erfolgte im Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg, Ausgabe 07/2024 am 21. Juni 2024, so dass die Frist zur Erhebung von Wahleinsprüchen am 5. Juli 2024 endete. Dem Wahlleiter liegen keine Wahleinsprüche vor.

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen