Vorlage - HO-2024-028
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow stellt fest, dass keine Einwendungen gegen die Wahl der Gemeindevertretung und des ehrenamtlichen Bürgermeisters am 9. Juni 2024 vorliegen. Die Wahl ist gültig.
Sachverhalt:
Am 9. Juni 2024 fanden die Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow und des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Hohenfinow statt. Gemäß § 56 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) obliegt die Wahlprüfung der neu gewählten Vertretung. Sie entscheidet über Wahleinsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen. Weiterhin trifft Sie gemäß § 57 BbgKWahlG durch Beschluss eine Wahlprüfungsentscheidung.
Gemäß § 55 Absatz 2 in Verbindung mit § 50 BbgKWahlG müssen Einsprüche gegen die Wahl spätestens zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift erklärt werden. Die Bekanntmachung der Wahlergebnisse erfolgte im Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg, Ausgabe 07/2024 am 21. Juni 2024, so dass die Frist zur Erhebung von Wahleinsprüchen am 5. Juli 2024 endete. Dem Wahlleiter liegen keine Wahleinsprüche vor.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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