Vorlage - CH-2024-060

 
 
Betreff: Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung, des ehrenamtlichen Bürgermeisters und der Ortsbeiräte gemäß § 56 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:121.10
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
29.08.2024 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin stellt fest, dass keine Einwendungen gegen die Wahl der Gemeindevertretung, des ehrenamtlichen Bürgermeisters und der Ortsbeiräte in den Ortsteilen Brodowin, Chorin, Golzow, Neuehütte, Sandkrug, Senftenhütte und Serwest am 9. Juni 2024 bzw. am 30. Juni 2024 vorliegen. Die Wahl ist gültig.

 


Sachverhalt:

 

Am 9. Juni 2024 fanden die Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin, des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Chorin und der Ortsbeiräte der Ortsteile Brodowin, Chorin, Golzow, Neuehütte, Sandkrug, Senftenhütte und Serwest statt. Darüber hinaus fand am 30. Juni 2024 die notwendige Stichwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters statt. Gemäß § 56 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) obliegt die Wahlprüfung der neu gewählten Vertretung. Sie entscheidet über Wahleinsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen. In diesem Zusammenhang trifft sie gemäß § 57 BbgKWahlG durch Beschluss eine Wahlprüfungsentscheidung. Gemäß § 55 Absatz 2 in Verbindung mit § 50 BbgKWahlG müssen Einsprüche gegen die Wahl spätestens zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift erklärt werden. Die Bekanntmachung der Wahlergebnisse erfolgte im Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg, Ausgabe 07/2024 am 21. Juni 2024 bzw. für die Stichwahl des Bürgermeisters am 12. Juli 2024, so dass die Frist zur Erhebung von Wahleinsprüchen am 5. Juli 2024 bzw. am 26. Juli 2024 endete. Dem Wahlleiter liegen keine Wahleinsprüche vor.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen