Vorlage - AA-2024-026

 
 
Betreff: Gewährung einer Dienstaufwandsentschädigung für den Amtsdirektor
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
01.08.2024 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Aufwandsentschaedigungssatzung

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg gewährt dem Amtsdirektor auf Grundlage des § 6 BbgKomBesV in Verbindung mit § 6 der Aufwandsentschädigungssatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg eine monatliche steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 160 Euro.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 6 der Brandenburgischen Kommunalbesoldungsverordnung (BbgKomBesV) können Hauptverwaltungsbeamte r die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen eine steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung zur Abdeckung des mit dem übertragenen Amt verbundenen zusätzlichen persönlichen Aufwandes erhalten. In diesem Zusammenhang wurde in § 6 der Aufwandsentschädigungssatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg vom 20. November 2019 (Anlage 1) festgelegt, dass der Amtsdirektor nach Maßgabe von § 7 Absatz 1 BbgKomBesV eine monatliche steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 195 Euro erhält. Nach einem Hinweis des Ministeriums des Innern undr Kommunales ist „die Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung für den Amtsdirektor durch eine Satzung zwar grundsätzlich zulässig, sie ersetzt aber nicht den für den Einzelfall vorzunehmenden Entscheidungsakt des Dienstvorgesetzen“. Dies bedeutet, dass der Amtsausschuss unabhängig von der Aufwandentschädigungssatzung jeweils nach der Wahl bzw. Wiederwahl des Amtsdirektors einen gesonderten Beschluss über die Dienstaufwandsentschädigung fassen muss.

 

Die Dienstaufwandsentschädigung des Amtsdirektors ist gemäß § 7 Absatz 1 BbgKomBesV abhängig von der Einwohnerzahl und ist gemäß § 6 Absatz 4 BbgKomBesV bei einer wesentlichen Änderung der ihr zugrunde liegenden Feststellungen, insbesondere der Einwohnerzahl, unverzüglich anzupassen. Der Umfang des Leistungsanspruches auf Dienstaufwandsentschädigung darf bei einer Einwohnerzahl von bis zu 10 000 Einwohnern den Betrag von 160 € nicht überschreiten.

 

 

 

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2024 2032

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

1.920 Euro

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

1.920 Euro

1110104-10100-5011000

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

1.920 Euro

1110104-10100-7011000

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aufwandsentschaedigungssatzung (26 KB)