Vorlage - AA-2024-029

 
 
Betreff: Benennung der Mitglieder des Seniorenbeirates des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Amt Vorberatung
27.08.2024 
Sozialausschuss Amt zur Kenntnis genommen   
Amtsausschuss Entscheidung
05.09.2024 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   

Der Amtsausschuss benennt folgende Personen zu ehrenamtlichem Mitgliedern des Seniorenbeirates:

 

Name      Ortsteil

Marion Conradi    Britz

Monika Huwe     Golzow

Traute Selent     Golzow

Hildegard Marx    Serwest

Michaela Jantz    Serwest

Ines Märkel     Neuehütte

Martin Horst     Senftenhütte

Petra Bielecke    Sandkrug

Annemarie Bischoff    Brodowin

Rosemarie Farchmin     Brodowin

Elke Geldner     Chorin

Gisela Drechsler-Wiese   Chorin

Volker Peschke    Chorin

Christa Laue     Hohenfinow

Elke Süssbier     Hohenfinow

Karla Schnabel    Niederfinow

Birghild Gahut     Liepe

Helmut Kupper    Liepe

Gabriele Schülke    Oderberg

Eva Gebler     Oderberg

Christine Müller    Stolzenhagen

Johannes Albrecht    Stolzenhagen

Sigrid Vierke     Lunow

Angelika Albrecht     Lunow

Renate Schulz    dersdorf

Andreas Kaufmann     dersdorf

Ingrid Otto     Parstein

Brigitte Krause    Parstein

 

 


Sachverhalt:

 

Entsprechend der Hauptsatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg gilt Folgendes:

 

§ 12 Seniorenbeirat

 

(1)  Der Amtsausschuss richtet für die Vertretung der Interessen von Einwohnern der amtsangehörigen Gemeinden ab dem sechzigsten Lebensjahr einen Beirat ein. Der Beirat führt die Bezeichnung „Seniorenbeirat des Amtes Britz-Chorin-Oderberg„ und besteht aus zweiunddreißig Mitgliedern. Der Beirat setzt sich aus zwei Einwohnern jedes Ortsteiles einer amtsangehörigen Gemeinde zusammen. Stehen in einem Ortsteil weniger als zwei Mitglieder zur Verfügung, hat dies auf die Arbeit des Beirates keine Auswirkungen.

 

(2)  Die Mitglieder des Beirates werden vom Amtsausschuss für die Dauer der Wahlperiode des Amtsausschusses durch offene Abstimmung benannt. Jedermann kann bei der Amtsverwaltung Vorschläge für die Benennung einreichen.

 

Gemäß § 12 Absatz 2 der Hauptsatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg werden die Mitglieder des Seniorenbeirates vom Amtsausschuss durch offene Abstimmung für die Dauer der Wahlperiode des Amtsausschusses benannt.

 

Mit diesem Beschluss sollen die ehrenamtlich Tätigen als Mitglieder des Seniorenbeirates für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum Ablauf der Wahlperiode des Amtsausschusses benannt werden.


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2024 ff.

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

2.880,00 Euro

5.760,00 Euro

3150101 10100 5421000 Jahr 2024

3150101 10100 5421000 Jahr 2025

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

2.880,00 Euro

5.760,00 Euro

3150101 10100 7421000 Jahr 2024

3150101 10100 7421000 Jahr 2025

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen