Vorlage - NI-2024-028
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow stimmt dem Antrag des SV Grün/Weiß Niederfinow e. V. vom 11. Juli 2024 auf Änderung des Zuwendungszweckes zu. Die bewilligten Mittel in Höhe von 6.000,00 Euro sind im Haushaltsjahr 2024 für die Erneuerung des Volleyballplatzes zu verwenden. Der Verein erhält einen geänderten Zuwendungsbescheid. Sachverhalt:
Durch Beschluss NI-028/2023 vom 14. September 2023 wurde dem SV Grün/Weiß Niederfinow e. V. im Rahmen der Vereinsförderung für das Haushaltsjahr 2024 eine Zuwendung in Höhe von 3.000,00 Euro für die Erneuerung des Volleyballfeldes sowie 3.000,00 Euro für die Instandsetzung des Sportlerheimes (insgesamt 6.000,00 Euro) bewilligt.
Aufgrund von Mehrkosten hat der SV Grün/Weiß Niederfinow e. V. mit Datum vom 11. Juni 2024 einen Antrag auf Änderung des Zuwendungszwecks der bewilligten Mittel für das Sportlerheim gestellt (vgl. Anlage 1).
Hinweis der Verwaltung:
Gemäß § 5 Absatz 2 der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Britz sind Zuwendungen zweckgebunden für die beantragten und bewilligten Mittel zu verwenden. Die Gemeinde kann, gemäß § 4 Absatz 4 der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Niederfinow, auf Änderungsantrag des Zuwendungsempfängers vor Beginn der Maßnahme einer Änderung des Ursprungbescheides zustimmen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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