Vorlage - CH-2024-061

 
 
Betreff: Erneuerung eines Rohrdurchlasses am Bachseegraben in Neuehütte zur Verbesserung des Wasserrückhaltes
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Vorberatung
12.09.2024 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Ortsbeirat Neuehütte Vorberatung
22.08.2024 
Ortsbeirat Neuehütte      
Ortsbeirat Chorin Vorberatung
03.09.2024 
Ortsbeirat Chorin      
Entwicklungsausschuss Chorin Vorberatung
04.09.2024 
Entwicklungsausschuss Chorin    
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Vorberatung
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
26.09.2024 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   

 

Die Gemeindevertretung Chorin stimmt der Erneuerung der bestehenden Verrohrung und einer damit einhergehenden Erhöhung der Abflusshöhe des Bachsseegrabens auf dem gemeindeeigenen Flurstück 114 der Flur 11, Gemarkung Chorin, durch das Zentrum angewandter Naturschutz in Brandenburg gGmbH, Donarstraße 17, 14482 Potsdam, zu.

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Das Zentrum angewandter Naturschutz in Brandenburg gGmbH aus Potsdam (Vorhabenträger) plant Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserrückhaltes im Gebiet „Bachseemoore“. Bei den Bachseemooren handelt es sich um eine Moorkette einige 100 m südlich der Ortschaft Neuehütte. Ein Graben entwässert drei Moore zwischen Bachsee und Ragöse. Aufgrund der Geländemorphologie bietet das Gebiet erhebliches Potenzial zum verbesserten Wasserrückhalt. Daher ist durch den Vorhabenträger vorgesehen, eine bereits bestehende Verrohrung des Bachseegrabens am gemeindeeigenen Flurstück 114 der Flur 11, Gemarkung Chorin, zu erneuern und diese Verrohrung gleichzeitig etwas höher wieder einzubauen. Damit soll die Abflusshöhe des Bachsseegrabens erhöht und mehr Wasser im Bereich der Bachseemoore zurückgehalten werden.

 

 

 

 

Von den geplanten Maßnahmen zum Wasserrückhalt sollen die bewaldeten Flächen am Bachsee (Erlenbestände) sowie die umliegenden Waldgebiete profitieren. Der Landesbetrieb Forst verspricht sich hiervon eine Verringerung der sommerlichen Trockenheit, auch über die Moorgrenzen hinaus, und versteht die Maßnahmen als eine Möglichkeit zur Anpassung des Waldes an zukünftige klimatische Herausforderungen. Zudem hat sich die Wasserqualität des Bachsees in den letzten Jahren verschlechtert. Gleichbleibend hohe Moorwasserstände könnten nach Ansicht des Vorhabenträgers zu einer langfristigen Verbesserung der Wasserqualität des Sees beitragen. Da die Gemeinde Chorin Eigentümerin des Flurstückes 114 ist, bedarf die Maßnahme der Zustimmung durch die Gemeindevertretung.

 

Eine weitere geplante Erhöhung eines Rohrdurchlasses (Maßnahme 2) betrifft Grundstücke des Landesbetriebes Forst, der seine Zustimmung bereits erteilt hat.

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen