Vorlage - LI-2024-031

 
 
Betreff: Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone in der Straße "Am Sportplatz"
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:122.30.01.006-002/002
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Liepe Entscheidung
06.08.2024 
Gemeindevertretung Liepe ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 - Aktuelle Beschilderung.png
Anlage 2 - Entwurf Vz.-Plan 001.png
Anlage 3 - Entwurf Vz.-Plan Detail.jpg
Anlage 4 - Entwurf Vz.-Plan Detail.JPG
Anlage 5 - Entwurf Vz.-Plan Detail.jpg

 

Die Gemeindevertretung Liepe beschließt 

 

  1. die Ausweisung einer eingeschränkten Haltverbotszone für die Straße „Am Sportplatz“ sowie die Beschilderung der Parkplätze entsprechend der Anlagen 2 - 5.
  2. die vertraglichen Regelungen zur Nutzung der Parkplätze mit dem Pächter anzupassen.
  3. die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht der Parkplätze.

 

Der Amtsdirektor wird beauftragt, für die Aufstellung der Verkehrszeichen einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen sowie den Pachtvertrag des Sportplatzes Liepe entsprechend zu ändern.

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die in der Gemeinde Liepe gelegene Straße „Am Sportplatz ist eine schmale Straße mit einem ebenerdig verlaufenen „Gehweg“stliche Fahrbahnseite). Sie stellt die einzige Zufahrt zum Wohngebiet, der Feuerwehr, des Sportlerheims, der Werkstatt und der neuen Arztpraxis dar und mündet im Bereich der Werkstatt bzw. der Arztpraxis in einer Wendeplatte (Wendehammer).

Der Gehweg ist nicht durch eine Bordsteinkante abgegrenzt. Aus verkehrsrechtlicher Sicht ist dieser daher nicht als Gehweg einzustufen. Er ist folglich Teil der Fahrbahn und kann grundsätzlich zum Parken genutzt werden.

 

Innerhalb geschlossener Ortschaft ist es in der Regel gestattet, auf der Fahrbahn zu parken. Ist ein ausreichend befestigter Seitenstreifen vorhanden, ist dieser zum Parken zu nutzen. Ausnahmen von dieser allgemeinen Regelung werden durch Verkehrszeichen (Vz.) oder bauliche Gegebenheit im Sinne der Straßenverkehrsordnung geschaffen. Generell ist das Parken im Bereich von Kurven oder an engen Straßenstellen untersagt.

 

Durch die zahlreichen Besucher der Arztpraxis wurden Probleme mit der Parksituation aufgezeigt. Viele Verkehrsteilnehmer nutzen die Wendeplatte zum Parken oder stehen auf der Fahrbahn und schränkten diese so ein, dass das ungehinderte Vorbeifahren von Lkw (Müllabfuhr, Feuerwehr, Winterdienst) nicht mehr möglich ist. Die minimale Restfahrbahnbreite von 3,05 m wird regelmäßig unterschritten. Vielen Verkehrsteilnehmern ist die Brisanz ihres Verhaltens nicht bewusst oder sie nehmen die Störung bewusst in Kauf.

 

Um für die Fahrzeugführer eine klare und verständliche Regelung zu schaffen, ist beabsichtigt, die Straße „Am Sportplatz“ gemäß Anlagen 2 5 als eingeschränkte Haltverbotszone auszuweisen. Der Bereich von der Karl-Liebknecht-Straße bis zum Abzweig zum Feuerwehrgerätehaus soll weiterhin mit dem absoluten Haltverbot (Verkehrszeichen Vz. 283 mit Zusatzzeichen Zz. Feuerwehrzufahrt) beschildert bleiben.

 

Der im vorderen Bereich des Sportplatzes gelegene unbefestigte inoffizielle Parkplatz sowie der Parkplatz am Sportlerheim sollen zum Parken für die Besucher der Arztpraxis genutzt und entsprechend beschildert werden. Dazu sollen die Vz. 314 „Parken“ mit Zz. „auch für Arztpraxis“ aufgestellt bzw. angebracht werden. Zu beachten ist, dass die künftig zu nutzenden Parkflächen zwar im Eigentum der Gemeinde Liepe liegen, jedoch verpachtet sind. Mit der Beschilderung (Vz. 314 Parken) werden diese zu öffentlichen Parkplätzen. Die Verkehrssicherungspflicht liegt i. d. R. beim Eigentümer bzw. beim Pächter der Flächen. Hierbei sind die vertraglichen Regelungen zwischen der Gemeinde Liepe und dem Pächter anzupassen.

r die Aufstellung der Verkehrszeichen ist eine verkehrsrechtliche Anordnung der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim notwendig.

 

r die Verkehrszeichen inkl. Zubehör und die Leistung des Baubetriebshofes müssen Auszahlungen i. H. v. ca. 600,00 EUR berücksichtigt werden.

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2024

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

600,00 Euro

1220101-50100-5222000

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

600,00 Euro

1220101-50100-7222000

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Aktuelle Beschilderung.png (3724 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Entwurf Vz.-Plan 001.png (1319 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - Entwurf Vz.-Plan Detail.jpg (3995 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 - Entwurf Vz.-Plan Detail.JPG (5216 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5 - Entwurf Vz.-Plan Detail.jpg (4407 KB)