Vorlage - CH-2024-062 IV

 
 
Betreff: Nutzungskonzept Dorfgemeinschaftshaus Serwest
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Serwest Information
05.08.2024 
Ortsbeirat Serwest      
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Information
13.08.2024 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Information
29.08.2024 
Gemeindevertretung Chorin    

Sachverhalt:

Die Gemeinde Chorin ist Eigentümerin eines historischen Schulgebäudes im Ortskern des Ortsteiles Serwest an der Serwester Dorfstraße 29. lm Obergeschoss des Gebäudes befinden sich zwei leerstehende Wohnungen in einem nicht vermietbaren Zustand. Die Herrichtung dieser Wohnungen würde eine umfassende, grundhafte Sanierung erfordern. lm Erdgeschoss befinden sich mehrere Räume, sowie eine Toilette und eine Küche. Durch lokale Akteure erfolgt eine regelmäßige Nutzung dieser Räume. Für die beiden leerstehenden Wohnungen im Obergeschoss besteht die Option, einen umfassenden Aus- und Umbau zum Zweck der Vermietung vorzunehmen. Die finanziellen Aufwendungen hierfür sind jedoch nicht unerheblich. Darüber hinaus sind lnstandsetzungsarbeiten an den Fenstern und einer Nebeneingangstür durchzuführen. lm Übrigen befindet sich das Objekt in einem guten nutzbaren Zustand.

 

Angesichts der angespannten Haushaltslage ist die Gemeinde Chorin verpflichtet, in einem Haushaltssicherungskonzept Maßnahmen zum Ausgleich des Haushaltes sowie zum Abbau von Haushaltsfehlbeträgen darzustellen. Gegenstand dieses Haushaltssicherungskonzeptes ist auch die Veräerung zweier Grundstücke. Neben der Serwester Dorfstraße 56 ist dies auch das Dorfgemeinschaftshaus Serwester Dorfstraße 29. Es besteht die Hoffnung, dass der erzielte Erlös aus dem Verkauf des Grundstückes Serwester Dorfstraße 56 ausreichen wird, um neben weiteren Maßnahmen den Haushaltsausgleich zu ermöglichen. Zumal auch wegen der Gewährung einer Ausgleichszahlung der 50Hertz Transmission GmbH für den Neubau einer 380 KV-Leitung, der für 2025 vorgesehene Verkauf des Dorfgemeinschaftshauses nach dem aktuellen Stand nicht als dringend einzuschätzen ist.

 

Der Wunsch von ortsansässigen Akteuren ist es, das Dorfgemeinschaftshaus als zentrale Begegnungsstätte aufzuwerten bzw. in ein multifunktionales Dorfgemeindezentrum weiterzuentwickeln und im Eigentum der Gemeinde zu belassen. Voraussetzung hierfür ist ein wirtschaftliches und tragfähiges Nutzungskonzeptes für das Dorfgemeinschaftshaus sowie eine Sicherung der Finanzierung der erforderlichen Baumaßnahmen. Fördermittel, unter anderem für die notwendige Sanierung und den Ausbau des Dachgeschosses, sollen im Rahmen des Förderaufrufes ,,Soziale Dorf Entwicklung - Starke Gemeinschaften für zukunftsfähige ländliche Räume" des Bundesprogramms ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULEplus) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft akquiriert werden. Eine Projektskizze wurde im November 2023 durch ortsansässige Akteure eingereicht. Eine Entscheidung steht noch aus. Die Gemeinde Chorin möchte den Wunsch der ortsansässigen Akteure aufnehmen, und beauftragte den Amtsdirektor ein wirtschaftliches und tragfähiges Nutzungskonzept für das Dorfgemeinschaftshaus im Ortsteil Serwest zu erstellen.

 

In Umsetzung des Auftrages der Gemeindevertretung Chorin, traf sich der Amtsdirektor mit dem Ortsbeirat, Akteuren des Landfrauenvereins e.V. sowie weiteren engagierten Mitbürgern am 24.02.2024, am 16.04.2024 und am 10.05.2024 in Serwest. Bei der Beratung am 16.04.2024 waren auch Vertreter der LAG Barnim zugegen, die über Fördermöglichkeiten informierten.

 

Summarisch kann festgehalten werden, dass die lokalen Akteure das gesamte Untergeschoss für die kommunalen Aktivitäten benötigen. Dies trifft auch auf den Großteil der Außenflächen zu. Die weiteren Überlegungen beziehen sich unter Zugrundelegung dieser Prämisse ausschließlich auf die Verwertung des Obergeschosses.

 

Um den wirtschaftlichen Betrieb der Immobilie zu sichern, wäre es denkbar, das Obergeschoss auszubauen und zu vermieten. Hinsichtlich der näherungsweisen Ermittlung der zu veranschlagenden Investitionskostenhöhe wäre nachfolgend dargestellte plausible Herangehensweise denkbar: Es ist von ca. 180 qm nutzbare Fläche im Obergeschoss zu auszugehen. Dies multipliziert mit ca. 2.500 €/qm Sanierungskosten ergibt einen anzunehmenden Aufwand von 504 T€. Wegen der Schrägen sind ca. 120 qm vermietbarer Fläche zu Grunde zulegen. Dies multipliziert mit dem Faktor 7 €/qm ergibt Nettomieteinnahmen im Jahr von ca. 10 T€. Für eine Refinanzierung der Investition durch Mieteinnahmen wären folglich nahezu 50 Jahre zu veranschlagen. Sollte die Finanzierung über Kreditaufnahme sichergestellt werden, kämen wegen der Zinslast weitere Jahre der Zahlungsverpflichtung hinzu.  Aus den Ergebnissen folgt, dass eine Sanierung des OG durch die Gemeinde mit anschließender Vermietung eine unwirtschaftliche Herangehensweise re und darum unter kommunalen Bedingungen nicht umgesetzt werden kann.

 

In der bereits erwähnten gemeinsamen Beratung am 16.04.2024 informierte die LAG über Fördermöglichkeiten. Demnach könnte für ein Projekt ein Votum eingeholt werden, welches im Regelfall binnen 3 Wochen erteilt werden würde. Dann sollte innerhalb von 6 Monaten der Projektantrag eingereicht werden. Die nächste Sitzung der LAG-Gremien fände im November statt. Vermietung und Verpachtung wäre von einer Förderung ausgeschlossen. Die Förderung einer Ferienwohnung dagegen wäre möglich. Die Bindungsfrist betrüge 12 Jahre. Es gäbe maximal 45 % Förderung. Aus der regionalen Entwicklungsstrategie könnte man ggf. 80 % Förderung ableiten für gemeinnützige juristische Personen des Privatrechtes. Jedoch sieht die Leader-Richtlinie des Landes in diesem Falle lediglich 65 % vor. Der Förderhöchstbetrag ist auf 200 T€ beschränkt. Sollte die Gemeinde dies finanzieren, wäre eine 75 % Förderung machbar. Die Gemeinde könnte auch ergänzend Mittel aus dem Kreisentwicklungsbudget (KEB) beantragen. Wenn ein Verein gemeinsam mit dem Eigentümer das Projekt angehen würde, dann wäre wenigstens ein langfristiger Miet- / oder Pachtvertrag erforderlich. Auch dies sollte mit einem Höchstbeitrag der Förderung von 200 T€ verbunden sein. Falls die Gemeinde mit einem Nutzungskonzept selber das Projekt angehen würde, so könnten Fördermittel in einer realistischen und ambitionierten he von theoretisch 1 Million Euro beantragt werden. Eine Deckung des Eigenanteils wäre grundsätzlich durch Gewährung einer Förderung durch Mittel aus dem Kreisentwicklungsbudget denkbar. Da die Zweckbindung der Mittel nach 12 Jahren entfällt, wäre der Eigentümer frei, nach Ablauf der Frist eine andere Form der Nutzung auf den Weg zu bringen beispielsweise Vermietung. Eine wirtschaftliche Verwertung kann dann auf den Weg gebracht werden. Ob neben der Einrichtung einer Ferienwohnung auch andere Förderszenarien denkbar wären - so wäre auch die Einrichtung einer Arztpraxis im Obergeschoss wünschenswert bedarf noch einer weiteren Betrachtung. Vor diesem Hintergrund wäre die Übernahme der Trägerschaft für die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Förderaufrufes „Soziale Dorfentwicklung Starke Gemeinschaften für zukunftsfähige ländliche Räume“ im Rahmen des Bundesprogrammes BULEplus für die Weiterentwicklung des Gemeindehauses Serwest durch die Gemeinde zu empfehlen.

 

Im Ortsbeirat Serwest wurde die Möglichkeit der Überlassung der Immobilie an einen Verein diskutiert. Dieser könnte sich zum Teil über Vermietungen beispielsweise für Sitzungen des Ortsbeirates und der Gemeindevertretung refinanzieren. Dem steht im Augenblick  lediglich entgegen, dass die Gemeinde als Nutzer und Eigentümer bessere und höhere Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen könnte. Nach erfolgter Sanierung des Obergeschosses sollte diese Option unter Berücksichtigung der Förderbedingungen näher betrachtet werden.

 

 

Zusammenfassung

 

Das Dachgeschoss eventuell kann eventuell nahezu kostenneutral mit Fördermittel ausgebaut werden. Die Nutzung muss im Einklang mit den Fördermittelbedingungen stehen. Nach Ablauf der Zweckbindungsfrist von 12 Jahren kann die Nutzung in der gewohnten Art fortgeführt oder auf einer anderen Art und Weise erfolgen. Empfohlen wird die Trägerschaft der Gemeinde für das o.a. Förderprojekt, um einen Impuls für die Entwicklung der Dorfgemeinschaft und der akzeptierten förderfähigen Nutzung der Immobilie zu setzen. Ein Verkauf der Immobilie ist aktuell nicht erforderlich.